AGB
Mandatsbedingungen für Verbraucher
Anwaltsvertrag, Vertragspartner, Erfüllungsgehilfen
Ein Anwaltsvertrag kommt zustande, wenn REPGOW in Textform mit einer Beratung oder einer Tätigkeit beauftragt wurde und die Annahme des Mandates bestätigt oder die gewünschte Beratung erbringt oder die gewünschte Tätigkeit aufnimmt.
Vertragspartner ist REPGOW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, HRB Regensburg 16672, Geschäftsführer Dr. Christian Stahl (im Folgenden: REPGOW). Die Leistungserbringung erfolgt durch von REPGOW zu bestimmende Rechtsanwälte und andere Personen, z.B. externe Dienstleister, Rechtsreferendare usw.
Mandatsbearbeitung
Der Auftrag ist auf die vom Mandanten gewünschte Leistung beschränkt. REPGOW treffen insbesondere keine über den Auftrag hinausgehenden Hinweispflichten.
Die Tätigkeit erfolgt ausschließlich im Interesse des Mandanten, nicht im Interesse von Dritten. Das gilt auch für verbundene Personen wie bspw. Familienangehörige, Gesellschafter, Organe oder Kreditgeber.
REPGOW ist an Weisungen des Mandanten nur gebunden, sofern diese nicht standesrechtlichen oder gesetzlichen Pflichten zuwiderlaufen.
Aktenführung
Für die Bearbeitung wird REPGOW eine elektronische Akte anlegen. Der Hauptdatensatz verbleibt stets bei REPGOW. Eine Kopie kann gegen Erstattung der dafür anfallenden Kosten jederzeit gefertigt werden.
Reichweite der Rechtsberatung
Die Rechtsberatung erfolgt ausschließlich im Hinblick auf deutsches Recht, das Recht der Europäischen Union sowie internationales Recht, soweit es in Deutschland Gültigkeit hat. Steuerliche Beratung ist ausgeschlossen.
Rechtsschutzversicherung
Deckungsanfragen bei der Rechtsschutzversicherung sind gesonderte Angelegenheiten. Die erstmalige Anfrage bei der RSV wird jedoch nur abgerechnet, wenn insoweit ein Erstattungsanspruch gegen Dritte besteht. Gerät die RSV in Verzug, wird die weitere Korrespondenz mit der RSV abgerechnet, wenn ein Erstattungsanspruch gegen die RSV oder einen Dritten besteht.
Urheberrecht und Nutzungsrechte
Für von REPGOW erstellte Schriftstücke, Verträge, AGB und andere Sprachwerke räumt REPGOW dem Mandanten aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung des Honorars ein einfaches, auf den Zweck des Auftrages beschränktes Nutzungsrecht ein. Die darüber hinausgehende Verwendung ist untersagt.
Vergütung
Die für die anwaltliche Tätigkeit anfallenden Gebühren richten sich regelmäßig nach dem Gegenstandswert, soweit nicht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz etwas anderes bestimmt ist oder eine gesonderte Vereinbarung in Textform getroffen wird.
Die Gebühren fallen für die Leistungserbringung durch REPGOW an, gleich, durch wen die Leistungen im Einzelfall erbracht werden. § 5 RVG findet keine Anwendung.
Soweit in einer Angelegenheit ein Erstattungsanspruch gegen den Gegner oder die Staatskasse oder sonstige Dritte, z.B. Rechtsschutzversicherungen besteht, gelten die gesetzlichen Gebühren, falls das vereinbarte Honorar geringer wäre. In gerichtlichen Angelegenheiten gelten die gesetzlichen Gebühren in allen Fällen als Mindesthonorar.
Auslagen und Kosten
Auslagen und Sachkosten werden gesondert berechnet. Kopier- und Scankosten werden mit 0,60 € pro Seite in Rechnung gestellt. Es steht REPGOW frei, stattdessen die Auslagenpauschale gem. § 46 RVG zu verlangen. Reisekosten werden nach Aufwand erstattet. Pkw-Kosten werden in Höhe von 0,60 € je km in Rechnung gestellt.
Kosten für Terminsvertreter sind Auslagen, sofern der Terminsvertreter von REPGOW beauftragt wird, jedoch nur bis zur Höhe der Kosten, die im Falle einer Terminswahrnehmung durch REPGOW angefallen wären.
Aufrechnungsverbot
REPGOW ist zur jederzeitigen Aufrechnung von Forderungen des Mandanten, gleich welcher Art, mit Honorarforderungen auch aus anderen Mandaten berechtigt. Gegen Honorarforderungen von REPGOW ist die Aufrechnung nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten oder mit Ansprüchen wegen Schlechtleistung zulässig.
Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen des Mandanten gegen REPGOW ist nur zulässig, wenn die Ansprüche von REPGOW anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind, oder REPGOW zustimmt.
Sicherungsabtretung von Ansprüchen gegen Dritte
Kostenerstattungsansprüche und andere Ansprüche des Mandanten gegen Gegner, Justizkasse oder sonstige erstattungspflichtige Dritte werden zur Sicherung etwaiger Forderungen von REPGOW gegen den Mandanten bereits mit der Beauftragung an REPGOW abgetreten. Sobald keine Ansprüche von REPGOW gegen den Mandanten mehr in Betracht kommen, werden die oben genannten Ansprüche unverzüglich freigegeben. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf Zinsen, Auslagen und zuletzt offene Gebühren oder Vergütungsansprüche angerechnet.
REPGOW ist zur Offenlegung der Abtretung gegenüber dem Schuldner und dem Gericht berechtigt.
Zahlungsweise und Einschaltung Dritter
Honoraransprüche werpden mit Zugang einer Rechnung in Textform fällig. § 10 Abs. 1 RVG findet keine Anwendung. Einwendungen gegen Rechnungen sind unverzüglich mitzuteilen.
Mandatsbeendigung
Das einzelne Mandat kann jederzeit von beiden Parteien mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, von REPGOW jedoch nicht zur Unzeit. Für den Fall der Kündigung werden ausstehende Leistungsentgelte sofort fällig. § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB wird hiermit ausgeschlossen. Die angefallene Vergütung steht REPGOW bei jeder Art von Kündigung (außerordentlich und ordentlich) und Aufhebungsverträgen zu.
Datenschutz und Geheimhaltung
Personenbezogene Daten werden EDV-mäßig erfasst und nur für erteilte Mandate oder für Abrechnungszwecke oder sonstige interne Zwecke, z.B. statistische Auswertungen, verwendet. Diese Daten werden nur insoweit an Dritte weitergegeben, als es für Abrechnungs- und Beitreibungszwecke erforderlich ist. Die Daten werden nach den gesetzlichen Anforderungen gesichert.
Externe Dienstleister und Geheimhaltung
REPGOW bedient sich bei der Bearbeitung von Mandaten externer Dienstleister. Diese sind gem. § 43e BRAO in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet wie die Anwaltskanzlei selbst.
Informationen gem. § 2 DL-InfoV
REPGOW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Im Gewerbepark C 25
93059 Regensburg
HRB Regensburg 16672
UID DE 319598675
Geschäftsführer: Dr. jur. Christian Stahl, Rechtsanwalt
Tel: +49 (0) 941 / 5695 943 1
Fax: +49 (0) 941 / 5695 943 9
Email: info@repgow.de
Internet: www.repgow.de
Aufsichtsbehörde: RAK Nürnberg (www.rak-nbg.de)
Berufsbezeichnung: Rechtsanwaltsgesellschaft
Berufsrechtliche Regelungen: BRAO, BORA, FAO, RVG (www.brak.de)
Berufshaftpflichtversicherung:
HDI Gerling, Heilbronner Str. 158, 70191 Stuttgart