Beiträge zur Asylpolitik auf Facebook – Löschung von Beiträgen und Sperrung von Nutzerkonten waren rechtswidrig

Der Meta-/Facebook-Konzern geht rechtswidrig vor, wenn dieser Beiträge von Nutzern löscht und ihre Accounts in Form einer entsprechenden Sanktion sperrt. In einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht München wurde dies im April 2022 erneut bestätigt.

In dem verhandelten Fall waren sogar ganze drei Beiträge des Nutzers von dem nicht hinnehmbaren Verhalten des sozialen Netzwerks betroffen. Sie wurden durch Facebook gelöscht – und zwar ohne eine vorherige Anhörung des Nutzers oder eine entsprechende Information. Der Kläger hatte demnach keine Möglichkeit, zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen.

Im Zuge des Berufungsverfahrens entschied das Oberlandesgericht München, dass das geltende AGB-Recht durch die Account-Sperrung und die Beitragslöschung verletzt wird. Daneben darf selbstverständlich der allgemeine Hintergrund nicht ignoriert werden: Die Grundrechte der freien Meinungsäußerung und der Gleichbehandlung werden durch das Vorgehen des Meta-Konzern immer wieder untergraben.

Rechtsverstöße durch Facebook: Konzern ändert sein Verhalten nicht

Bereits in zahlreichen weiteren Fällen in der Vergangenheit löschte Facebook Posts von Nutzern und sperrte ihre Profile. Zu dem Sachverhalt angehört oder über die Sanktionen informiert wurden diese nicht.

Betroffen sind von diesem Vorgehen Beiträge, die offensichtlich Äußerungen enthalten, die konträr zu der eigenen Auffassung des Konzern laufen oder von der politischen Einstellung abweichen, welche von der Politik oder dem Netzwerk gewünscht wird.

Werden die Fälle dann vor Gericht verhandelt, wird der Meta-/Facebook-Konzern allerdings nicht müde, weiterhin sein rechtswidriges Vorgehen zu verteidigen. Immer wieder wird auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen, welche auf dem sozialen Netzwerk auch als Gemeinschaftsstandards bezeichnet werden. Es haben jedoch bereits eine Vielzahl verschiedener Landes- und Oberlandesgerichte entschieden, dass diese keinesfalls als Rechtfertigung dafür dienen können, die Beiträge von Nutzern zu löschen und ihre Accounts zu sperren beziehungsweise einzuschränken.

Beiträge zur Asylpolitik und der Zensur auf Facebook sind wiederherzustellen und zukünftig nicht mehr zu löschen

Besonders vielsagend ist in diesem Zusammenhang, dass sogar bereits durch den Bundesgerichtshof festgestellt wurde, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des sozialen Netzwerks Facebook keine Rechtsgültigkeit besitzen.

Doch auch nach dieser Entscheidung hält Meta weiterhin daran fest, hinsichtlich der Löschung von Beiträgen und die Sperrung von Accounts genau mit diesen Nutzungsbedingungen zu argumentieren.

Urteil des Oberlandesgerichtes München: Beiträge zur Asylpolitik und der Zensur durch Facebook weisen keine strafbaren Inhalte auf

Im August 2022 fand vor dem Oberlandesgericht München ein Berufungsverfahren statt. Verhandelt wurde in diesem ein Fall erneut bezüglich der Löschung von Beiträgen und der Sperrung des Accounts eines Nutzers durch Facebook. Die betreffenden Posts thematisierten dabei die Asylpolitik in Deutschland sowie auch die Löschung von Beiträgen durch das soziale Netzwerk.

Zum wiederholten Male war es REPGOW allerdings auch in diesem Fall möglich, im Namen seines Mandanten durchzusetzen, dass das Recht auf Gleichbehandlung und die freie Meinungsäußerung durch Facebook nicht verletzt werden darf.

Das Oberlandesgericht München urteilte, dass die betreffenden Beiträge in Zukunft nicht mehr von Facebook entfernt werden dürfen. Darüber hinaus darf der Meta-/Facebook-Konzern den Account des Nutzers für das Einstellen dieser Beiträge zukünftig nicht noch einmal sperren.

Doch damit nicht genug: Facebook wurde zusätzlich zu einer Bereinigung des Datensatzes des Nutzers verurteilt. Sämtliche Vermerke darüber, dass der Nutzer gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen habe, sind demnach zu löschen.

Insgesamt bezog sich das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht in München auf drei Beiträge. Der erste Beitrag thematisiert die Asylpolitik beziehungsweise die Eröffnung eines Flüchtlingsheims in Mering in Schwaben:

„Die Identitäre Bewegung in Schwaben (https://t.me/IdenttitaereSchwaben) hat heute auf der Bürgerversammlung in Mering Gesicht und Flagge gezeigt ge gen das Ankerzentrum. Dieses Ankerzentrum wurde gegen den Willen der Bewohner erschaffen ohne eine einzige Umfrage zur Willensbildung. Erst nachdem das Ankerzentrum in trockenen Tüchern war, wurde die Bevölke rung zum Gespräch gebeten, wo sich die „guten Menschen“ die Klinke in die Hand gaben um massiv zu beschwichtigen. Liebe Freunde der IB, klasse Ak tion, sauber vorbereitet und durchgeführt, vielen Dank an Euch mutige Ju gend, die noch Charakter und Rückrat (sic!) beweisen und sich nicht beugen vor dem langen Arm des Verfassungsschutzes. WIR WOLLEN KEIN ANKERZENTRUM IN MERING! Bürgerversammlung in Mering zum Ankerzentrum….eine Farce….das Flücht lingsheim bekommt Security, es muss geschützt werden usw. Wer schützt die Bevölkerung? Die Polizei hat einen Anfahrtsweg von mindestens 15 Minu ten. Es kommen ausschließlich „hoch Gebildete!“. Aber wenigstens wieder ei ne gelungene Aktion der jungen Aktiven. Und ganz klar….die Bahnhofsklat scher sind empört“.“

Auch der zweite Beitrag, den Facebook ebenfalls löschte, bezog sich auf das Thema der Asylpolitik beziehungsweise der Flüchtlingsbewegung:

„Griechische Bauern verteidigen jetzt die Grenze zur Türkei. Sie sprühen Gül le (nein nicht von Rindern) auf die Migranten und die türkische Grenzpolizei. Beste biologisch abbaubare Waffe die es so geben kann.“

Der dritte Beitrag, der vor dem Oberlandesgericht München anhängig war, behandelte das unrechtmäßige Vorgehen von Facebook selbst:

„Im Moment fährt Facebook gerade wieder eine Zensurschiene, es ist jetzt Hassrede, wenn eine Flüchtlingshelferin auf einer Podiumsdiskussion erzählt, wie begeistert sie von den selbigen ist, weil diese….STOPP jetzt müssen wir echt aufhören, sonst werden wir nochmals gesperrt wegen Hassrede! Also was haben wir damit gelernt, wiederhole niemals ein Hoheslied, welches die Flüchtlingshelfer auf ihre Schützlinge singen, bleib straff bei deiner Anti-Mei nung, dann wirst du auch nicht zensiert 😛 PS: 3 Beiträge sind im Moment geschreddert worden von Facebook mal schauen wie lange dieser stehen bleibt.“

Asylpolitik und Zensur: Kritische Auseinandersetzung mit kontroversen Themen ist nicht verboten

Für seine Entscheidung, dass die Löschung der Beiträge und die Sperrung des Accounts unrechtmäßig durch den Konzern vorgenommen wurden, konnte das Oberlandesgericht München selbstverständlich gute Gründe nennen.

Grundsätzlich würden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehungsweise die aktualisierten Gemeinschaftsstandards angewendet werden können – diese müssen die Nutzer schließlich explizit bestätigen und akzeptieren. Problematisch zeige sich der Sachverhalt allerdings in der Hinsicht, dass der Entfernungs- und Sperrvermerk voraussetzt, dass die Nutzer im Vorfeld im Rahmen eines verbindlichen Verfahrens in ihrem individuellen Fall angehört werden müssten.

Dem Facebook-/Meta-Konzern stünde generell so durchaus das Recht zu, Beiträge von Nutzern zu löschen und diese auch mit weiteren Sanktionen zu belegen. Um in diesem Zusammenhang die Angemessenheit zu wahren, dürfe jedoch zumindest nicht auf eine unmittelbare Anhörung der Nutzer verzichtet werden, sodass diese zu dem Fall Stellung nehmen können. Die Nutzungsbindungen von Facebook sähen ein solches Verfahren allerdings nicht vor. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der sozialen Plattform sind damit unzureichend und daher unwirksam

Wiederholte Verstöße von Facebook gegen Vertragspflichten

Die Beiträge des Nutzers müssen so wiederhergestellt werden und dürfen auch in Zukunft nicht mehr durch die Plattform gelöscht werden. Daneben urteilte das Oberlandesgericht ebenfalls, dass die hinterlegten Daten des Nutzers bereinigt werden müssen – schließlich liegt kein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen vor.

Facebook selbst verstieß mit seinem Verhalten durchaus wiederholt gegen seine Vertragspflichten. Dem betreffenden Nutzer wurde durch Facebook keinerlei Möglichkeit gegeben, sich zu seinen Beiträgen zu äußern. Noch nicht einmal eine unmittelbare Information bezüglich der Löschung oder der Sperrung des Accounts erfolgte. Nicht zu vernachlässigen sei jedoch ebenfalls, dass die Beiträge ohnehin keinerlei Anhaltspunkte für einen strafbaren Inhalt aufwiesen.

Recht auf Gleichbehandlung und Meinungsfreiheit in Deutschland darf nicht untergraben werden – Dafür setzt sich REPGOW ein

Die zahlreichen Urteile, die in der Vergangenheit von deutschen Gerichten gefällt wurden, machen deutlich, dass es Nutzer keinesfalls hinnehmen sollten, wenn sie von dem unrechtmäßigen Vorgehen des Facebook-/Meta-Konzerns betroffen sind.

Durch die kompetente Unterstützung von REPGOW konnte bereits eine Vielzahl von Mandanten in dem Kampf um Gleichbehandlung und Meinungsfreiheit erfolgreich vorgehen. Sperrt Facebook Nutzerkonten und löscht Beiträge, ohne den Nutzern im Vorfeld eine Möglichkeit zur Stellungnahme zu bieten, stellt dies ein rechtswidriges Verhalten dar, welches nicht einfach hingenommen werden darf.

Besonders in den heutigen Zeiten ist es nicht zu dulden, dass es allein im Ermessen von Facebook liegt, welche Beiträge auf der Plattform veröffentlicht werden dürfen. Dies würde schließlich einer Zensur entsprechen – also einer Art der Meinungslenkungen, die nicht mit den Grundrechten vereinbar ist.

Es lassen sich in diesem Zusammenhang im Übrigen viele verschiedene Themen ausmachen, bei denen der Meta-Konzern dieses inaktzeptable Verhalten demonstriert. Somit sind längst nicht nur Beiträge zu der Asylpolitik betroffen, sondern ebenfalls Posts über die COVID-19 Impfung, „LGBT“, den Krieg in der Ukraine oder der Ausländerkriminalität.

Eine Zensur ist in Deutschland nicht hinnehmbar – auch nicht im World Wide Web. In Zukunft wird REPGOW so unbeirrt weiter gegen die Einschränkung der wichtigen Grundrechte kämpfen.