Coaching mit Andreas Baulig – Möglichkeiten zum Ausstieg aus dem Vertrag

Wer würde nicht gerne in fünfstelliger oder sogar sechsstelliger Höhe monatlich verdienen? Nach Andreas Baulig, leitender Coach und Gründer der Baulig Consulting GmbH, lässt sich das auch erreichen – sogar in relativ kurzer Zeit. Das verheißt ein erster Blick auf die Homepage von Andreas Baulig. Bei etwas genauerem Hinsehen wird dann deutlich, dass es sich dabei nicht um monatliches Einkommen, sondern um monatliche Umsätze handelt. Dadurch relativiert sich der propagierte Erfolg zwar etwas, aber Schwamm drüber: Je nach anfallenden Kosten dürfte bei solchen Monatsumsätzen auch ein beachtlicher Verdienst herausspringen.

Sechs Schritte führen nach Angaben der Homepage zum Erfolg und wer fleißig an sich arbeitet, wird sich schon bald über einen hohen Kundenzulauf freuen. Die Trainingsinhalte gibt es per geschützter Software und zudem geben die Coaches in täglichen Live-Calls Tipps und Anleitungen, um die individuellen Fragestellungen der Teilnehmer zu beantworten und Möglichkeiten der Problemlösung aufzuzeigen. Dafür werden natürlich Gebühren von den Teilnehmern verlangt. Über deren Höhe schweigt sich die Homepage aus, nur dass die Kosten eben auch von der Ausgangslage und den Zielen abhängen, wird mitgeteilt. Zu viel soll offenbar nicht verraten werden. Stattdessen sollen Interessierte ein unverbindliches Erstgespräch führen.

Erfolg nicht garantiert

Gerade für Menschen, die sich selbstständig gemacht haben, sich der berufliche Erfolg aber nicht so richtig einstellen will, wirken solche Coaching-Angebote wie der Schlüssel zum Erfolg. Allerdings ist immer auch Vorsicht geboten. Denn Online-Coachings sind in der Regel nicht günstig und der gewünschte Erfolg tritt leider auch nicht immer ein.

Was bleibt sind frustrierte Teilnehmer, deren Geschäft nur unbefriedigend läuft und die nun auch noch die Gebühren für ein Online-Coaching zahlen müssen, das ihnen nichts gebracht hat. Oft genug stecken sie in den Verträgen fest und müssen auch noch monatliche Raten für das Coaching zahlen. Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl, Kanzlei REPGOW, sind solche Fälle zu Genüge bekannt. Die gute Nachricht: In vielen Fällen besteht die Möglichkeit aus dem Coaching-Vertrag auszusteigen und Gebühren ganz oder teilweise zurückzubekommen bzw. keine weiteren Raten mehr zahlen zu müssen.

Ausstieg aus Coaching-Vertrag?

Liegen zwischen Versprechen und der angebotenen Leistung gravierende Unterschiede können die abgeschlossenen Verträge sittenwidrig und somit nichtig sein. Bei Schlechtleistungen besteht auch die Möglichkeit, dass der Teilnehmer nicht zahlen muss oder zumindest teilweise von seiner Zahlungspflicht entbunden wird.

Zudem hat das OLG Celle die Tür den Vertragsausstieg mit Urteil vom 1. März 2023 etwas weiter aufgemacht. Demnach sind Fernunterrichtsverträge auch mit gewerblichen Kunden nichtig, wenn der Kurs nicht über eine staatliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verfügt. Das dürfte nur in Ausnahmen der Fall sein.

Wurde der Vertrag als Verbraucher geschlossen, kann außerdem die Möglichkeit des Widerrufs bestehen.

Entscheidend ist der Einzelfall

Welche Möglichkeit sich zum Vertragsausstieg am besten eignet, muss im Einzelfall entschieden werden. Die Kanzlei REPGOW berät Sie gerne zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.