Angebote für Online-Coaching gibt es viele. Wer sucht, wird u.a. schnell bei der CopeCart GmbH fündig. Die Gesellschaft coacht zwar nicht selbst, tritt aber als sog. Wiederverkäufer auf. Das bedeutet, dass der Kunde einen Vertrag mit der CopeCart GmbH eingeht und dementsprechend die Vertragsbedingungen und AGB der Gesellschaft gelten.
Damit wird auch die Rechnung an die CopeCart GmbH gezahlt. Hinkt der Kunde mit der Rechnungszahlung hinterher, folgen in der Regel erste und zweite Mahnung und schließlich kommt ein Inkassoschreiben mit Fristsetzung für die Zahlung der ausstehenden Rechnungen. Das ist grundsätzlich zwar nicht unseriös, dennoch darf es Zweifel geben, ob die Forderungen der CopeCart GmbH immer berechtigt sind.
Hat der Kunde viel Hoffnung in das Coaching gesetzt, ist er in vielen Fällen von dem was er erhält, enttäuscht. Das Online-Coaching bleibt häufig nicht nur hinter den Erwartungen zurück, sondern ist für den Kunden völlig unbrauchbar. Für die Leistung ist die CopeCart GmbH zwar nicht direkt verantwortlich. Da sie jedoch als Wiederverkäufer auftritt und Vertragspartner des Kunden ist, kann sie sich bei solchen Schlechtleistungen auch nicht aus der Verantwortung stehlen.
Durch solche Schlechtleistungen können dem Kunden Schadenersatzansprüche entstanden sein. So kann er beispielsweise gegenüber der CopeCart GmbH ggf. einen Anspruch auf Preisminderung haben. Außerdem kann geprüft werden, ob der Widerruf des Vertrags möglich ist. Bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie Telefon oder Internet zu Stande gekommen sind, hat der Verbraucher grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Kunden werden zwar häufig aufgefordert, einen Widerrufsverzicht zu erklären. Dieser Verzicht kommt jedoch nicht bei allen Produkten zum Tragen.
Es bestehen also Möglichkeiten, sich gegen Rechnungen, Mahnungen oder Inkassoschreiben zu wehren. Ignoriert werden dürfen sie allerdings nicht. Wir beraten Sie gerne zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.
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