Covid-19 Richtlinien von Facebook unzulässig – Beiträge zur Impfung dürfen nicht gelöscht werden

Erneut wurde der Beitrag eines Nutzers in dem sozialen Netzwerk Facebook unberechtigter Weise entfernt. Der Nutzer wurde als Sanktion im Anschluss außerdem unrechtmäßig auf der Plattform eingeschränkt.

Der Facebook/Meta-Konzern konnte nun vor dem Landgericht Gießen jedoch zum wiederholten Male erleben, dass sein Handeln mit dem geltendem AGB-Recht und somit auch mittelbar mit den Grundrechten der Meinungsfreiheit und Gleichbehandlung nicht zu vereinbaren ist.

Vermehrte Löschung von unerwünschten Beiträgen auf Facebook

Schon in der Vergangenheit kam es gehäuft dazu, dass Nutzer feststellen mussten, dass ihre Beiträge auf Facebook plötzlich verschwunden sind. Angehört oder kontaktiert wurden sie von Facebook im Vorfeld dazu nicht. Außerdem kam es damit einhergehend auch zu einer Sperrung beiziehungsweise einer Einschränkung ihres Nutzerkontos durch den Facebook/Meta-Konzern.

Die betroffenen Nutzer veröffentlichten dabei Beiträge, die offensichtlich von den gewünschten politischen Ansichten oder der eigenen Auffassung zu einem Thema von Meta abwichen.

Als Grund für seine Reaktion verweist Meta immer wieder auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf Facebook auch als „Gemeinschaftsstandards“ bezeichnet werden. Zahlreiche Gerichte haben nun allerdings bereits entschieden, dass diese für das Löschen der Beiträge und die Sperrung der Nutzer keinerlei Rechtfertigung darstellen.

Nutzer dürfen ihre Meinung zu Covid-19 auf Facebook äußern

REPGOW war in diesem Zusammenhang sogar bereits erfreulicherweise drei Mal in der Lage, den Bundesgerichtshof davon zu überzeugen, dass der Meta-/Facebook-Konzern seine formulierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig verwerfen muss.  Dennoch werden sie trotz ihrer Unwirksamkeit weiterhin von Meta genutzt und als Argumentationsgrundlage gegen die Nutzer verwendet.

Die Covid-19 Richtlinie wurde von Facebook im Zuge der Corona-Pandemie zu den Gemeinschaftsstandards des Netzwerks hinzugefügt. Ein erneutes Berufen auf diese wurde im Juli 2022 nun durch das Landgericht Gießen für unrechtmäßig erklärt.

Verfasst wurde die Covid-19 Richtlinie mit dem Zweck, dass es den Nutzern von Facebook unter anderem verboten wird, Aufforderungen zur Unterlassung der Impfung in dem Netzwerk zu äußern. Außerdem gibt sie vor, dass auch auf eventuelle schwerwiegende gesundheitliche Folgen der Verabreichung des Impfstoffs nicht hingewiesen werden darf.

Landgericht Gießen urteilt: Aufklärung über mögliche Folgen der Covid-19 Impfung erlaubt

Vor dem Landgericht Gießen wurde im Juli 2022 um die Löschung des Beitrages eines Nutzers verhandelt. Dieser postete in dem Netzwerk eine Grafik, die über die möglichen Folgen der Impfung gegen Covid-19 aufklärte. REPGOW konnte bei dieser Verhandlung wiederholt erfolgreich für die Meinungsfreiheit und die freie Meinungsäußerung seines Mandanten vor Gericht einstehen.

Der Meta-/Facebook-Konzern wurde durch das Landgericht Gießen zu der erneuten Freischaltung des Beitrages eines Nutzers verurteilt. In Zukunft darf der Beitrag auch nicht wieder gelöscht werden.

Der Nutzer veröffentlichte eine Grafik, die das Thema der Auswirkungen der Impfung gegen Covid-19 näher betrachtete. Das Landgericht Gießen traf außerdem die Entscheidung, dass es Facebook in Zukunft unterlassen muss, den Nutzer für diesen oder ähnliche Beiträge einzuschränken.

Aufgrund seines veröffentlichten Beitrages wurde der Nutzer nämlich in den sogenannten „Read-Only“-Modus durch Facebook versetzt. Dadurch war es ihm nicht mehr möglich, selbstständig Beiträge zu erstellen, zu teilen oder die Beiträge anderer Nutzer zu kommentieren. Er war ausschließlich in der Lage, die Inhalte des sozialen Netzwerks zu lesen.

Nutzer veröffentliche Gegenüberstellung der Risiken für Geimpfte und Ungeimpfte

Die Grafik, welche durch den betroffenen Nutzer auf der Plattform Facebook veröffentlicht wurde, bestand in einer Gegenüberstellung mit zwei Spalten. Eine Spalte befasste sich dabei mit den Risiken für Ungeimpfte. Die andere Spalte stellte die Risiken dar, denen diejenigen unterliegen, die sich gegen Covid-19 impfen lassen.

Durch die Grafik wurde der Fakt hervorgehoben, dass für die Geimpften grundsätzlich ein Risiko darin besteht, durch die Impfung zu sterben. Dieser Punkt in der Gegenüberstellung wurde demnach mit einem Haken markiert. Bei den Ungeimpften wurde dagegen ein Kreuz gesetzt. Darüber hinaus waren jedoch in beiden Spalten bei allen Punkten Häkchen gesetzt.

Äußerungen zu den möglichen Auswirkungen der Covid-19 Impfung sind rechtens

Der Meta-/Facebook-Konzern argumentierte in dem vorliegenden Fall vor allem mit seiner Covid-19 Richtlinie.

Zwar wäre durch Meta im Zuge der Prüfung nach der bereits erfolgten Löschung des Beitrags festgestellt worden, dass dieser grundsätzlich nicht gegen die Gemeinschaftsstandards der Plattform beziehungsweise die Covid-19 Richtlinie verstoßen hat. Allerdings beharrte das Unternehmen darauf, dass die von dem Nutzer veröffentliche Grafik es auf den ersten Blick zumindest nahelegen würde – somit empfand Facebook die Löschung des Beitrags und die Einschränkung des Nutzers als gerechtfertigt.
Dieser Auffassung widersprach das Landgericht Gießen jedoch vehement und konnte für seine Entscheidung selbstverständlich gute und überaus nachvollziehbare Gründe hervorbringen.

Meinungsfreiheit der Nutzer auf Facebook darf nicht eingeschränkt werden

Facebook habe grundsätzlich das Recht, seinen Nutzern gewisse Kommunikationsstandards vorzugeben. Für die damit verbundenen Einschränkungen müsse jedoch stets ein handfester Grund vorliegen.

Es sei keinesfalls hinzunehmen, dass ledigliche Meinungsäußerungen zu bestimmten Themen durch den Meta-/Facebook-Konzern untersagt werden. Hinzuweisen sei in diesem Zusammenhang vor allem auf die Wichtigkeit einer freien Meinungsäußerung und der Möglichkeit für die deutschen Bürger, auch ihre politische Ansichten frei äußern zu dürfen.

Da es sich nach der Auffassung des Landgerichts Gießen – und selbstverständlich ebenfalls nach der Auffassung von REPGOW – bei der Meinungsfreiheit um ein äußerst hohes Gut handle, dürfe es auch durch Facebook nicht generell verboten werden, sich zu den möglichen schweren Nebenwirkungen der Covid-19 Impfung, die durchaus auch in dem Tod bestehen können, zu äußern.

Keine Duldung von Zensur auf Facebook – Erneuter Erfolg für die freie Meinungsäußerung

Mit der Entscheidung des Landgerichts Gießen stellte REPGOW erneut in der Öffentlichkeit klar, dass der Meta-/Facebook-Konzern keinesfalls dazu berechtigt ist, in dem sozialen Netzwerk Beiträge zu löschen sowie Nutzerkonten zu sperren. Dieses Verhalten an den Tag zu legen, nur, weil die Inhalte eventuell der allgemeinen Konzernmeinung widersprechen, ist inakzeptabel.

Bei dem nun vor dem Landgericht Gießen verhandelten Fall handelte es sich keinesfalls um das erste Mal, dass Facebook den Versuch unternahm, unerwünschte Meinungen von Nutzern von der Plattform zu verbannen. In diesem Handeln besteht jedoch klar eine versuchte Meinungslenkung und der Versuch einer politischen Zensur.

Durch den weiteren Erfolg vor dem Landgericht Gießen blickt REPGOW optimistisch in die Zukunft und freut sich darauf, weiter erfolgreich für die freie Meinungsäußerung vor den Gerichten zu kämpfen und die Nutzerrechte auf Facebook im Zuge dessen maßgeblich zu stärken.

Sperrung und Löschung von Beiträgen auch bei weiteren Themen

Im Übrigen zeigt der Meta-/Facebook-Konzern ein derart inakzeptables Verhalten längst nicht nur, wenn es um das Thema Covid-19 und die damit verbundene Impfung geht.

Unter anderem agiert der Konzern in gleicher Weise bei Nutzermeinungen zu Themen wie LGBT, Ausländerkriminalität, dem Kriegs zwischen Russland und der Ukraine oder der Einwanderung. Es ist jedoch keinesfalls hinnehmbar, dass bei diesen Themen durch Facebook eine Zensur erfolgt.