Diagonal Inkasso mahnt für CopeCart ab

Wer über die CopeCart GmbH einen Coaching-Vertrag geschlossen und mit den Raten in Rückstand geraten ist, erhält ggf. Post oder E-Mails von der Diagonal Inkasso GmbH, die für die CopeCart abmahnt.  Ein solches Schreiben sollte nicht ignoriert werden, es ist aber auch kein Grund in Panik auszubrechen. Denn die mit der CopeCart geschlossenen Coaching-Verträge können ungültig sein oder unter Umständen noch widerrufen werden.

Somit hängt es ausschließlich vom geschlossenen Vertrag ab, ob überhaupt ein Zahlungsanspruch besteht und nicht von Mahnschreiben eines Inkassobüros. Vielmehr wird durch die Einschaltung eines Inkassounternehmens häufig versucht, psychischen Druck aufzubauen, damit der vermeintlich säumige Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Es liegt aber nur dann eine Zahlungsverpflichtung vor, wenn auch ein wirksamer Vertrag mit der CopeCart zu Stande gekommen ist. Das gilt es daher zu prüfen.

In der Praxis ist es häufig so, dass die Coaches zwar die Leistung anbieten, die Verträge aber über die CopeCart GmbH geschlossen werden. Das ist vielen Teilnehmern nicht bewusst, doch dieses Detail kann einen großen Unterschied ausmachen. Denn die Verträge der CopeCart können erheblich von dem abweichen, was der Coach versprochen hat. Bleiben die Erfolge aus oder erweist sich das Coaching als unbrauchbar für die Zwecke des Kunden, möchte er nach Möglichkeit ohne große finanzielle Verluste aus dem Vertrag wieder aussteigen. Vertragspartner ist aber die CopeCart und nicht der Coach.

Die CopeCart ist zunächst nicht für die Schlechtleistung des Coaches verantwortlich. Als sog. Wiederverkäufer kann sie die Verantwortung jedoch auch nicht von sich weisen. Dem Kunden können daher aufgrund der Schlechtleistungen des Coaches Schadenersatzansprüche oder auch Ansprüche auf Preisminderung entstanden sein.

Der Coaching-Vertrag kann auch nichtig sein, wenn zwischen Preis und Leistung ein auffälliges Missverhältnis besteht, so dass Sittenwidrigkeit oder Wucher vorliegt.

Zudem können Verträge über Online-Coaching nach einen Urteil des OLG Celle vom 1. März 2023 auch nichtig sein, wenn der Online-Coach nicht über die erforderliche staatliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verfügt.

Sind die Coaching-Verträge also nichtig oder der Kunde kann Preisminderungen geltend machen, laufen Mahnungen ins Leere. Dennoch sollte ein Inkasso-Schreiben nicht ignoriert werden. Es sollte aber gegenüber dem Inkassobüro auch kein Schuldanerkenntnis abgegeben oder eine Ratenzahlung vereinbart werden. In der Regel empfiehlt es sich, einen Anwalt hinzuzuziehen. Denn ein anwaltliches Schreiben erzielt in der Regel eine größere Wirkung und außerdem bewegen Sie sich so im rechtssicheren Raum.

Wir beraten Sie gerne zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.