Die Skalierer und Telesales Masterclass – Ausstieg aus Coaching Vertrag

Skalieren bedeutet in der Wirtschaft so viel wie den Umsatz zu steigern, ohne dafür im großen Stil in das eigene Geschäft investieren zu müssen. Umsatzwachstum mit überschaubaren finanziellen Mittel zu erreichen, hört sich natürlich gut an und ist in etwa das, was „Die Skalierer GmbH“ mit Sitz in Castrop Rauxel ihren Kunden anbietet.

Das Erfolgsrezept, das das Team um Markus Peyrick und Tim Steininger erstellt, heißt Telesales. Unter Telesales wird im Allgemeinen der Verkauf der Produkte oder Dienstleistungen am Telefon verstanden. Ein direkter Kundenkontakt ist dazu nicht notwendig. Mit Telesales Masterclass soll dieses Konzept laut der Skalierer GmbH zum gewünschten Erfolg gebracht werden. Auf der Homepage wird dazu ausgeführt, dass sich mit diesem Konzept leicht fünf- bis sechsstellige Provisionen verdienen lassen und planbar neue Kunden gewonnen werden können. Den Einstieg zur Telesales Masterclass gibt es über eine Online-Coaching-Gruppe bei Facebook. Hier soll es zunächst den nötigen Input und Diskussionen geben. Mit Telesales Masterclass soll eine Performance erster Güte möglich sein und der Erfolg sich schon innerhalb von 12 Wochen einstellen.

Das klingt natürlich erstmal gut. Die Erfahrung zeigt aber auch, dass sich potenzielle Kunden von vollmundigen Versprechungen bei Online-Coachings nicht blenden lassen sollten. Oft werden die Versprechungen nicht gehalten und das Coaching erweist sich für die Teilnehmer mehr oder weniger als nutzlos. Statt schnellen Erfolg zu bringen, kostet das Coaching in erster Linie Geld. Großartige Versprechungen können daher ein Hinweis auf ein unseriöses Angebot sein. Doch im guten Glauben sind schon viele Teilnehmer auf derartige Coaching-Angebote hereingefallen und stecken nun in teuren Verträgen. Die gute Nachricht ist, dass es Möglichkeiten gibt, sich aus solchen Verträgen wieder zu lösen.

Dabei kann zunächst geprüft werden, ob Online-Coachings, die viel versprechen aber nur wenig halten, sittenwidrig sind. Weiter kann aufgrund von Schlechtleistungen des Coachings die Möglichkeit bestehen, die Zahlungsverpflichtungen zumindest zu mindern oder sogar ganz entfallen zu lassen. Wurde der Vertag als Verbraucher abgeschlossen, kann außerdem die Möglichkeit zum Widerruf bestehen.

Die Kanzlei REPGOW berät Sie gerne zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

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