Nur zwei Monate, nachdem der BGH die Facebook-AGB zu Sperren und Löschungen für unwirksam erklärte, verkündete Facebook kurz vor den Wahlen, unbequeme, nicht regierungskonforme Profile und Gruppen gelöscht zu haben. Die Arroganz, mit der sich der Konzern über die Rechtslage hinwegsetzt, ist beachtlich.Doch diese Rechtslage ist völlig klar, und zwar unabhängig von den verschiedenen Fassungen der AGB in den letzten Jahren. Weil der BGH verlangt, dass Facebook vor jeder Sperre den Nutzer anhört, und dies in den AGB auch absichert, gibt es gar keinen Zweifel an der Rechtswidrigkeit des Verhaltens von Facebook. Denn keine einzige Fassung der Nutzungsbedingungen oder Gemeinschaftsstandards hat jemals eine solche Verpflichtung enthalten.
Altsperren nachträglich löschen lassen
Facebook-Nutzer sollten die Gelegenheit jetzt nutzen, reinen Tisch mit Facebook zu machen und ihr „Sündenregister“ zu bereinigen. Denn Facebook sperrt bei früheren „Verstößen“ sehr viel schneller – und deaktiviert sogar manchmal das gesamte Konto.Abgesehen von verjährten Ansprüchen können alle Sperren und Beitragslöschungen noch gerichtlich erfolgreich angegriffen werden. Eine Ausnahme gilt nur für rechtswidrige Beiträge – aber Facebook trägt die Beweislast dafür, und kann meist nicht einmal mehr den Sperranlass nennen.Ihre Altsperren finden Sie in Ihrem eigenen Facebook-Konto, indem Sie diesem Link folgen. Die Beiträge selbst sind meist nicht mehr in der Liste enthalten, aber meist das Datum der Sperre.
Die Checkliste für die erfolgreiche Klage gegen Facebook
- Sehen Sie nach, ob und wie oft Sie in den letzten drei Jahren bei Facebook gesperrt wurden.
- Fertigen Sie einen Bildschirmausdruck der Sperrliste an.
- Prüfen Sie, ob Sie in den letzten drei Jahren eine Rechtsschutzversicherung hatten. Sie können auch ohne RSV gegen Facebook vorgehen, müssen dann aber die Kosten vorfinanzieren.
- Melden Sie Ihren Fall der Kanzlei REPGOW. Wir prüfen Ihren Fall, stellen eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und kümmern uns um alles Weitere.