Die Löschung des Facebook-Kontos – und was man dagegen tun kann

Seit etwa einem Jahr ist der Konzern Facebook verstärkt dazu übergegangen, die Konten von Nutzern ganz zu löschen. Das passiert oft, wenn die Nutzer vorher häufiger wegen angeblicher Verstöße gegen die Gemeinschaftsstandards („Hassrede“, „Bullying“, „Nacktbilder“ usw.) gesperrt wurden. Der Konzern beruft sich dabei auf das in den Nutzungsbedingungen festgelegte Recht, Nutzer im Falle wiederholter Verstöße von dem Netzwerk auszuschließen. Doch genauso wie bei den zeitweiligen Sperren muss der Nutzer auch die endgültige Löschung des Facebook-Kontos keineswegs kampflos hinnehmen.

Welche Arten der Kontolöschungen gibt es?

Wichtig ist zunächst, dass es zwei grundsätzlich verschiedene Arten der Konto-Löschung gibt.

  • Im ersten Fall handelt es sich um eine sogenannte Deaktivierung. Andere Begriffe, die Facebook hin und wieder verwendet, ist das Versetzen des Kontos in einen „Checkpoint“, eine „zeitweilige Sperre“ oder auch andere Begriffe dieser Art. Wesentlich für diese Art der Nutzungseinschränkung ist, dass Facebook davon ausgeht, dass eine regelwidrige Abnutzung vorliegt, dies aber noch nicht sicher weiß. Anlass für solche Deaktivierungen kann zum Beispiel ein Hackerangriff sein, aber auch ein Verstoß gegen die Klarnamenpflicht. In all diesen Fällen verlangt Facebook vom Nutzer, sich auszuweisen und gegebenenfalls auch noch weitere Erklärungen abzugeben.
  • Davon verschieden ist der Fall der Konto-Löschung. In diesem Fall löscht Facebook das ganze Konto und verbietet dem Nutzer gleichzeitig, sich nochmals neu anzumelden. Es gibt also keine Möglichkeit für den Nutzer, durch eine Verifizierung welcher Art auch immer das Konto wieder herzustellen.

Der große Unterschied zwischen beiden Formen ist, dass im Fall einer Löschung Facebook zumindest angeblich die Daten des Nutzers vollständig löscht und daher auch nicht wiederherstellen kann. „Angeblich“ deswegen, weil Facebook schon in mehr als einem Prozess wahrheitswidriger Angaben überführt werden konnte. Im Falle der Deaktivierung sind die Daten des Nutzers aber noch vorhanden, das Konto kann also wieder freigeschaltet werden.

Wann darf Facebook das Konto deaktivieren?

Die Deaktivierung des Kontos nimmt Facebook im Regelfall vor, wenn es zu verdächtigen Aktivitäten gekommen ist. Der häufigste Fall sind Hackerangriffe. Diese können dazu führen, dass Dritte das Konto übernehmen und zum Beispiel Solidaritätsbekundungen zum islamischen Staat o. ä. abgeben. In diesen Fällen ist es oft sogar außergerichtlich möglich, eine Wiederherstellung des Kontos zu erreichen, wenn die Identität des Nutzers nachgewiesen und der Hackerangriff aufgeklärt wird.

Ein anderer Fall ist allerdings der Verstoß gegen die sogenannte Klarnamenpflicht. Facebook steht auf dem Standpunkt, dass entgegen der Regelung in § 13 TMG Nutzer verpflichtet werden könnten, ihre Nutzerkonten unter ihrem echten bürgerlichen Namen anzugeben. Ob das der Fall ist, wird derzeit in zwei Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof geklärt. Wir bei REPGOW sind jedenfalls der Ansicht, dass dies nicht sein kann, sondern die Klarnamenpflicht vielmehr zur Einschüchterung von Menschen dient, die nichtkonforme Meinungen vertreten.

Zu Kontolöschungen kommt es regelmäßig dann, wenn der Nutzer angeblich mehrfach gegen Gemeinschaftsstandards verstoßen hat. Hier gilt selbstverständlich dasselbe wie in den Fällen der sonstigen Verstöße gegen Gemeinschaftsstandards: Die Ansicht Facebooks, wann ein Verstoß vorliegt, ist meistens sehr stark politisch gefärbt. Eine gerichtliche Überprüfung lohnt sich allemal, zumal auch hier wesentliche rechtliche Fragen noch nicht geklärt sind. Insbesondere, ob Facebook überhaupt Gemeinschaftsstandards aufstellen darf, ist Gegenstand von weiteren Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof.

Eine andere Frage ist, ab wann überhaupt eine Sperrung in Betracht kommt. Denn die Nutzungsbedingungen Facebooks erlauben eine vollständige Kontolöschungen nur bei mehreren Verstößen. Wie viele das sind, und wie schwer die Verstöße sein müssen, ist jeweils Interpretationssache.

Was tun, wenn Facebook das Konto deaktiviert hat?

Wird ein Konto deaktiviert, sollten zunächst alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, durch Nachweis der Identität eine Freischaltung zu erreichen. Hilft das nichts, stehen wir gerne zur Verfügung, um Facebook unter Hinweis auf die Rechtslage außergerichtlich und notfalls gerichtlich zur Wiederherstellung des Zugangs zu zwingen.

Soweit es um die Klarnamenpflicht geht, ist es angesichts der offenen Rechtslage auf jeden Fall sinnvoll, sich im Verdikt Facebooks nicht einfach zu beugen, sondern auf dem Recht zu beharren, das Netzwerk auch anonym nutzen zu dürfen.

Was ist zu tun, wenn Facebook das Konto gelöscht hat?

Schwieriger ist es, wenn das Konto vollständig gelöscht wird. Denn hier droht die Löschung aller Daten. Je nach den Umständen des Einzelfalls ist es daher erforderlich, Facebook zunächst zum Speichern der Daten aufzufordern, um den Verlust derselben zu verhindern. Anschließend ist es meistens notwendig, gegen Facebook gerichtlich vorzugehen, um eine Wiederherstellung des Kontos zu erreichen.

Üblicherweise wird dann erst im Laufe des Verfahrens klar, auf welche Sperrsachverhalte sich Facebook überhaupt beruft. Bisweilen erlebt man hier Merkwürdiges: Obwohl die Kontolöschungen bereits außergerichtlich angefochten wurde, ist Facebook oft nicht in der Lage, die angeblichen Sperrsachverhalte darzulegen und dann verpflichtet, das Konto allein deswegen wieder freizuschalten.

Warum nicht einfach ein zweites Konto?

Viele Nutzer glauben, durch das Anlegen eines Ersatzkontos das Problem gelöst zu haben. Das ist aber nicht der Fall. Die Nutzungsbedingungen Facebooks untersagen die Anlage eines zweiten Nutzerkontos, wenn das erste zurecht gelöscht wurde. Das zweite Nutzerkonto wird von Facebook meistens über IP-Adressen oder auf andere Weise identifiziert – und dann ebenfalls gelöscht. Das rechtliche Problem ist dabei, dass dann ein weiterer, diesmal kaum zu bestreitender Vertragsverstoß des Nutzers vorliegt, der Facebook zur Kündigung berechtigt. Deshalb ist es in jedem Fall sinnvoll, anwaltliche Schritte einzuleiten.