„Gendern“: Universitäre Vorgaben zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache rechtlich nicht verpflichtend

Gendersprech

Immer mehr Hochschulen und universitäre Einrichtungen positionieren sich offensiv und öffentlich zum Thema der „Gleichstellung“ im akademischen Bereich. In den meisten deutschsprachigen Hochschulen gibt es mittlerweile „Gleichstellungsbeauftragte“, deren Aufgabe es ist, für „kulturelle und soziale Diversität und Chancengleichheit“ zu sorgen.

Ein großes Thema dieser Gleichstellungspolitik ist der Gebrauch einer „geschlechtergerechten“ Sprache. Dabei sollen verschiedene Varianten der Wortanpassung genutzt werden, um beispielsweise in öffentlichen Schreiben der Hochschule, auf Websites und teilweise auch in wissenschaftlichen Arbeiten „alle Geschlechter und Identitäten gleichermaßen anzusprechen“.

So wurden von den Universitäten Leitfäden entwickelt, die Studenten und Lehrkräften das „Gendern“ nahelegen und Anleitungen zum korrekten Gebrauch geben. Während die Nutzung einer gegenderten Sprache von einigen bereits als gesellschaftlicher und somit auch universitärer Konsens gesehen wird, werden gleichermaßen viele kritische Stimmen an diesem Vorgehen laut. Die Diskussionen drehen sich um Fragen der Lesbarkeit, die Erhaltung der deutschen Sprache, Grammatik und darum, welche Gruppen sich von welchem Wort angesprochen fühlen. Im Sinne der Wandelbarkeit einer Sprache sind es diese Diskussionen sicherlich wert, geführt zu werden. Jedoch werden aktuell immer mehr Fälle bekannt, in denen sie auf dem Rücken der Studenten ausgetragen werden. Immer häufiger kommt es vor, dass vereinzelte Lehrkräfte – aber auch ganze Universitäten – ihren Studenten unter Androhung von Notenabzug oder Annahmeverweigerung das Gendern vorschreiben.

Da die rechtliche Lage – insbesondere für Laien – sehr verwirrend sein kann und viele Studenten sich nicht trauen, ihren Lehrkräften zu widersprechen, wehren sich nur die wenigsten Betroffenen gegen diese Vorgabe.

  • Welche Zugriffsrechte hat eine Hochschule auf die Sprache ihrer Studenten?
  • Wer kann in einem solchen Konflikt auf Basis welcher Rechtsgrundlage argumentieren?
  • Gibt es die Möglichkeit, rechtlich gegen einen Notenabzug aufgrund der Nicht-Verwendung von Gendersprache vorzugehen?

In diesem Artikel beleuchten wir diese Fragen und geben einen Überblick über die aktuelle Lage und Präzedenzfälle.

Was ist Gendersprache?

Zunächst ein kurzer Überblick darüber, was unter Gendersprache zu verstehen ist: Das Ziel der „geschlechtergerechten Sprache“ ist es, mithilfe der Änderung oder Ergänzung von Personenbezeichnungen alle im Text erwähnten Geschlechter gleichermaßen zu repräsentieren. Dadurch soll eine Diskriminierung von verschiedenen Geschlechtsidentitäten vermieden werden.

Die gängigsten Methoden des Genderns am Beispiel des Wortes „Studenten“ sind:

  • „Studentinnen und Studenten“ 
  • „StudentInnen“
  • „Student(inn)en“
  • „Student/-innen“
  • „Studierende“
  • „Student*innen“
  • „Student_Innen“
  • „Studierende“

Diese Methoden und orthografischen sowie grammatikalischen Anpassungen sind die wohl bekanntesten und gebräuchlichsten Versionen, die aktuell genutzt werden. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat diese zudem anerkannt. In einer öffentlichen Empfehlung aus dem Jahr 2018, in welcher der Rat einige Kriterien als „Grundlage für geschlechtergerechte Schreibung“ festlegt, schreibt dieser aber auch:

Es wird „wie bisher auch in Zukunft in unterschiedlichen Gruppen und Gemeinschaften unterschiedliche Schreibweisen zur Darstellung der unterschiedlichen Geschlechter geben. Diese müssen zur Kenntnis genommen und geprüft werden, sie können aber nicht jeweils für sich Allgemeingültigkeit und Verbindlichkeit für die geschriebene Sprache beanspruchen.

Anhand dieser Empfehlung wird sehr schnell klar, dass es – und dies gilt auch noch heute – keine verbindlichen Anordnungen und Festlegungen gibt, eine dieser Gendermethoden anwenden zu müssen.

Genderrichtlinien und -leitfäden gibt es mittlerweile bei fast allen Hochschulen

Während es für offizielle Rechtschreibregularien dahingehend bisher keine Reform gegeben hat, hat ein Großteil der deutschsprachigen Hochschulen seine eigenen Leitfäden zu geschlechtergerechten Adressierungen und Umgangsformen erlassen. In online abrufbaren Dokumenten der Universität Hamburg, der TU Berlin, der Universität zu Köln oder der Humboldt-Universität zu Berlin – um nur einige Beispiele zu nennen – finden sich ausführliche Erklärungen und Richtlinien dazu, wie und wann die geschlechtergerechte Sprache verwendet werden soll. Verwiesen wird dabei ebenfalls oftmals auf jeweilige inner- und außeruniversitäre Bestimmungen zur Gleichstellung im öffentlichen Dienst und für das Verfassen von Dokumenten in Amtssprache. Diese Leitfäden werden allen Universitätsmitgliedern ans Herz gelegt und dringend empfohlen, diese zu befolgen – von Sanktionen und schlechterer Benotung bei Nichtbefolgung dieser Empfehlungen ist jedoch offiziell nicht die Rede. Dies wird oft missverständlich bzw. uneindeutig an Lehrkräfte und Studenten kommuniziert. So wird in den meisten dieser Broschüren und Abschnitte auf den Uni-Websites die verbindliche Anordnung der korrekten Ansprache in einem Satz mit einer Empfehlung zum Gendern für alle Universitätsmitglieder aus ideologischen Gründen genannt. Die Absicht ist unverkennbar – bei Studenten soll der Eindruck entstehen, auch das „Gendern“ wäre notenrelvant.

Der Fall der Universität Greifswald – ein Missverständnis?

Einen größeren Aufruhr gab es letztes Jahr an der Greifswalder Universität, nachdem der Senat „die Umsetzung der geschlechtergerechten Sprache in Satzungen, Rahmenprüfungsordnung, Grundordnung und offiziellen Dokumenten“ ab dem Wintersemester 2019/20 beschlossen hatte. Obwohl dies laut Universitätsleitung keine studentischen Texte einschließen sollte, gab es Proteste gegen zu invasive sprachliche Restriktionen. Die Proteste bezogen sich auch auf eine Handreichung der theologischen Fakultät, in der die geschlechtergerechte Sprache als ein formales Bewertungskriterium genannt wird. Dort heißt es:

Damit Frauen und Männer mitgedacht werden, muss der Text geschlechtergerecht formuliert bzw. Frauen durch die Sprache sichtbar gemacht sein. Geschlechtergerechte Sprache verändert das Denken – hin zu mehr Gleichberechtigung!
Diese Aufforderung seitens der Fakultät ist sehr eindeutig – allerdings auch gleichermaßen eindeutig ideologisch motiviert und somit rechtlich problematisch.
Die Süddeutsche Zeitung zitiert in diesem Zusammenhang den Studiendekan Heinrich Assel, der auf Proteste von Außen hin sagte, dass es an der Hochschule bisher keinen Fall gegeben habe, bei dem geschlechtergerechte Sprache beurteilungsrelevant gewesen sei.

Wer nicht gendert, verliert?

Anders sieht es jedoch beispielsweise an der Fachhochschule des bfi Wien aus. Laut Tageszeitung Die Presse würden dort Studenten, die eine nicht gegenderte Arbeit abgeben, zunächst zur Korrektur aufgefordert. Bei Verweigerung dieser würde die Arbeit nicht angenommen werden. Auch an der FH Vorarlberg soll es im Ermessen der Lehrkräfte liegen, ob sie das (Nicht-)Gendern als notenrelevantes Kriterium ansehen oder nicht. Die Neue Zürcher Zeitung zitiert eine Dozentin der Universität St. Gallen, Christa Binswanger, die offen kundgibt, dass gendergerechte Sprache bei ihr ein Beurteilungskriterium sei.

Ob ein Student, der sich dem Gendern verweigert, tatsächlich eine schlechtere Bewertung bekommt oder eventuell „nur“ als „reaktionär“ angesehen wird, ist also wohl eine Frage der akademischen Einrichtung und des jeweiligen Dozenten. Das große Problem hierbei ist jedoch, dass viele Studenten, die die gegenderte Sprache eigentlich nicht verwenden würden oder wollen – sei es aus ideologischen Gründen oder der Lesbarkeit wegen – sich gar nicht erst trauen, die hochschulinternen Richtlinien zu hinterfragen. Sich einem Professor zu widersetzen, der wortwörtlich die eigene Zukunft durch seine Notengebung mitbestimmen kann, fällt nicht jedem leicht und ist auch nicht mal eben so getan. Dass dies aber durchaus berechtigt und erfolgreich sein kann, zeigt ein Präzedenzfall aus dem Jahr 2015.

 TU Berlin: Student wehrt sich erfolgreich gegen rechtswidrigen Genderzwang

Der Student des Verkehrswesens Sebastian Zidek hatte an der TU Berlin von einer Lehrkraft die Anweisung erhalten, dass in ihrem Seminar eine gendersensible Sprache in wissenschaftlichen Arbeiten erwartet werde. Auf weitere Nachfrage hieß es, dies sei eine Vorgabe seitens der Hochschule. Wenn er sich verweigere, könnte er eine schlechtere Note nicht anfechten. Als Zidek sich daraufhin mit der Rechtsabteilung der Universität in Verbindung setzte, erfuhr er, dass diese Aussage so nicht richtig sei und es besagte Vorgabe an der TU Berlin gar nicht gebe. Grundlage für die Benotung einer Arbeit seien in der Regel Inhalt und Aussage, weshalb mit den „Modulverantwortlichen […] diesbezüglich eine Rücksprache unter entsprechenden Hinweisen erfolgen soll“. Zidek war mit seiner Beharrlichkeit erfolgreich und konnte durchsetzen, dass er keinerlei gendergerechte Anpassungen in seiner Arbeit durchführen musste.

Von weiteren Fällen solch haltloser Androhungen einer schlechteren Benotung seitens der Lehrkräfte wird auf heise online von der Berliner Humboldt-Universität, dem Geschwister-Scholl-Institut der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität, von der Universität Hamburg und der Universität Salzburg berichtet. Dabei handelt es sich scheinbar zumeist um vereinzelte Studiengänge oder Institute, die jenseits der allgemeingültigen Hochschulsatzungen die geschlechtergerechte Sprache zu einem inhaltlichen Beurteilungskriterium machen.

Geschlechtergerechte Sprache ist ideologische Entscheidung anstatt korrekter Rechtschreibung

Die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache wird möglicherweise eines Tages Teil einer Rechtschreibreform sein. Dies ist de facto heute jedoch nicht der Fall. Wer momentan in gegenderter Sprache schreibt, kann dies freiwillig und aus welchen Gründen auch immer tun. Sich dafür einzusetzen, dass geschlechtergerechte Sprache in Zukunft zu einem gesellschaftlichen Konsens wird, ist eine Sache. Eine Hochschule jedoch ist eine staatliche Institution. Sie hat somit weder ein Recht dazu, ihren Angehörigen die Verwendung dieser Sprache vorzuschreiben, noch kann sie sich über die im deutschsprachigen Bereich allgemeingültigen Rechtschreibregeln hinwegsetzen. Wer sich an einer Universität einschreibt, unterschreibt damit keinen Vertrag auf eine bestimmte politische Gesinnung – diese ist Privatsache der Studenten und darf nicht durch unrechtmäßigen Notendruck zum Gegenstand akademischer Lehre gemacht werden.

Klagen gegen Benotung nach Gendersprache sind aussichtsreich

Studenten, die gegen ein solches Vorgehen ihrer Universität oder ihrer Lehrkräfte vor einem Verwaltungsgericht klagen möchten, werden daher gute Aussichten auf einen Verhandlungsgewinn haben. Auch wenn die ausführlichen Gleichstellungsrichtlinien der verschiedenen Universitäten auf den ersten Blick den Anschein machen, unumgänglich und gültig zu sein, so lohnt sich doch tiefergreifendes Nach- und Hinterfragen dieser Bestimmungen. Allein deren Titel – „Leitfaden“, „Empfehlung“, „Richtlinien“ – weisen meistens schon darauf hin, dass es sich hierbei nicht um auf letzter Instanz wirkungsvolle Regeln handelt, sondern um politische und ideologische Zielsetzungen der Institutionen. Wenn es wie in benannten Fällen tatsächlich auf rechtliche Grundlagen und Details ankommt, wird schnell klar, dass Anordnungen und Benotungen von Lehrkräften, die auf jene Richtlinien verweisen, weder haltbar noch verpflichtend sind.

Wir beraten Sie gerne zu einem möglichen Vorgehen und helfen Ihnen beim Durchsetzen Ihrer Rechte.

Gendersprech

 

Nachtrag – Uni Kassel wird totalitär

Die Universität Kassel hat mittlerweile den nächsten Schritt auf dem Weg in die Sprachdiktatur unternommen und es nicht nur bei allgemeinen Vorgaben belassen. Mittlerweile werden dort Studenten (und Studentinnen), die einfach die herkömmliche deutsche Sprache verwenden und sich dem ideologischen Konstrukt der „Gendersprache“ verweigern, notenrelevante Punkte abgezogen. Wir halten daran fest, dass solche Maßnahmen nicht nur einer Universität schlechthin unwürdig, sondern vor allem rechts- und verfassungswidrig sind.

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