Der Facebook-/Meta-Konzern musste vor einem deutschen Gericht kürzlich erneut eine Niederlage erleben. Nach vielen anderen Gerichten kam nun auch das Landgericht Krefeld in einer Verhandlung im August 2022 zu dem Urteil, dass das soziale Netzwerk den Beitrag eines Nutzers vollkommen unberechtigt entfernte. Daneben musste der Nutzer außerdem feststellen, dass sein Facebook-Account gesperrt beziehungsweise maßgeblich eingeschränkt wurde.
Das Landgericht Krefeld entschied jedoch, dass das Löschen des Beitrages sowie die Sperrung des Nutzerprofiles gegen das geltende AGB recht verstößt. In weiterem Kontext lässt sich das Handeln des Meta-Konzern ebenfalls nicht mit den gelten Grundrechten zur Gleichbehandlung und der freien Meinungsäußerung in Deutschland vereinbaren.
Keineswegs der erste Fall: Facebook verstößt wiederholt gegen geltendes Recht
Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich keinesfalls um das erste Szenario, in dem Beiträge von Nutzern in dem sozialen Netzwerk Facebook plötzlich gelöscht werden – und das ohne vorherige Anhörung oder eine detaillierte Prüfung. Neben der Löschung der Posts werden außerdem die Nutzerkonten als weitere Sanktion durch Facebook gesperrt, beziehungsweise in den sogenannten „Read only“-Modus geschaltet.
Die Beiträge, die von dem Betreiber der sozialen Plattform Facebook gelöscht werden, beinhalten dabei offensichtlich Äußerungen, welche den eigenen Ansichten des Meta-Konzerns widersprechen oder von der gewünschten politischen Einstellung abweichen.
Dennoch verzichtet Meta vor den Gerichten nicht darauf, fadenscheinige Begründungen für sein rechtswidriges Verhalten anzubringen. Der Konzern verweist wiederholt auf seine „Gemeinschaftsstandards“, also die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des sozialen Netzwerkes. Jedoch zeigt die Entscheidung von zahlreichen deutschen Gerichten, dass sich diese keineswegs als Rechtfertigung dafür nutzen lassen, die Beiträge von Nutzern zu löschen und ihre Accounts mit einer Sperre zu belegen.
Beitrag zur Covid-19 Impfung darf nicht gelöscht oder anderweitig sanktioniert werden
Sogar der Bundesgerichtshof konnte durch die Bemühungen von REPGOW mehrmals davon überzeugt werden, dass die formulierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebooks nicht rechtsgültig sind. Diese bestätigte Unwirksamkeit hält den Konzern allerdings keinesfalls davon ab, sie weiterhin als Begründung für die Löschung von Beiträgen vorzubringen.
Die Gemeinschaftsstandards wurden durch den Facebook-/Meta-Konzern im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie um die sogenannte „Covid-19 Richtlinie“ erweitert. Allerdings erklärte das Landgericht Gießen diese im Juli des Jahres 2022 ebenfalls für unwirksam.
Facebook verfolgte mit der Einführung der unrechtmäßigen Covid-19 Richtlinie das Ziel, dass es den Usern beispielsweise nicht gestattet ist, in dem sozialen Medium Aufforderungen zur Unterlassung der Impfung zu veröffentlichen. Daneben sollen jedoch auch Hinweise auf eventuelle Impfschäden, die als gesundheitliche Folgen der Covid-19 Impfung in Erscheinung treten können, unterlassen werden.
Urteil des LG Krefeld: Beitrag zum Hinterfragen der Covid-19 Impfung rechtlich unbedenklich
Das LG Krefeld verhandelte im August des Jahres 2022 den Fall, in welchem ein Beitrag eines Nutzers durch Facebook gelöscht wurde. Dieser thematisierte die Covid-19 Impfung. Nach der Löschung des Posts fand außerdem eine Sperrung beziehungsweise eine Einschränkung des Nutzerprofils dar. Der Account wurde in den „Read Only“-Modus versetzt, sodass keine Beiträge über das Profil mehr veröffentlicht, kommentiert oder geteilt werden konnten.
Das Urteil des Landgerichts Krefeld lautete, dass der Beitrag des Nutzers, welcher in der Zwischenzeit aufgrund mangelnder Gründe für eine Löschung ohnehin wieder freigeschaltet wurde, in Zukunft nicht mehr gelöscht werden dürfe. Daneben müsse der Facebook-/Meta-Konzern sämtliche Lösch- und Sperrvermerke, die für den Nutzer dokumentiert wurden, aus seiner Datenbank entfernen. Damit einhergehend, müsse die soziale Plattform es in Zukunft auch unterlassen, den Nutzer-Account für die Einstellung des Beitrags erneut zu sperren.
In dem betreffenden Fall wurde durch den Nutzer eine Grafik veröffentlicht, die sich in ihrem Text kritisch zu dem in kürzester Zeit entwickelten Impfstoff gegen Covid-19 äußerte. Die Grafik besteht in einem schwarzem Hintergrund und weißem Text. Dieser lautet folgendermaßen:
„Kein Impfstoff gegen HIV nach 40 Jahren Forschung… Kein zuverlässiger Impfstoff gegen Influenza… Keine Behandlung gegen Alzheimer… Keine wirksame Behandlung gegen Krebs nach 100 Jahren Forschung… Nichts. Auf mysteriöse Weise tritt ein Virus auf und innerhalb eines Jahres wird gleichzeitig von vier verschiedenen Pharmaunternehmen ein Impfstoff hergestellt, und wir ALLE müssen ihn unter Zwang und unter Androhung von Freiheitseinschränkungen einnehmen?!“
Kritische Auseinandersetzung mit Covid-19 Impfung ist keine Verschwörungstheorie
Wird sich mit dem Inhalt der Grafik näher befasst, lässt sich überaus schnell feststellen, dass es sich bei diesem lediglich um ein kritisches Hinterfragen der Covid-19 Impfung handelt. Dieses mit der Verbreitung einer Verschwörungstheorie gleichzusetzen, ist schlichtweg falsch.
Würde zu dieser Thematik außerdem ein Faktenchecker bemüht, wie es beispielsweise eine bekannte Polit-Talkshow im deutschen Fernsehen regelmäßig tut, würde schnell festgestellt werden, dass Impfschäden durch die Verabreichung des Covid-19 Impfstoffes keinesfalls auszuschließen sind. Auch müssen die deutschen Bürger tatsächlich Freiheitseinschränkungen in ihrem Alltag in Kauf nehmen, wenn sie die Impfung verweigern.
Die ohnehin ungültige Covid-19 Richtlinie von Facebook gibt vor, dass keine Verbreitung von Falschinformationen im Bezug auf die Corona-Pandemie erfolgen darf. Darüber hinaus untersagt sie, eine öffentliche Abschreckung von sinnvollen Gesundheitsmaßnahmen zu unternehmen. Allerdings sind in dem vorliegenden Beitrag des Nutzers – wie es ein entsprechender Faktencheck bestätigen würden – keinesfalls derartige Motive zu erkennen.
Nicht zu vernachlässigen ist außerdem, dass im Zuge der nachträglichen Prüfung durch Meta selbst festgestellt wurde, dass der betreffende Beitrag keinen Verstoß gegen die Covid-19 Richtlinie darstellt. Dennoch bestand Facebook darauf, dass ein entsprechender Verstoß nahegelegen hätte. Durch den Text der Grafik würde suggeriert, dass ein Zweifel an der Sicherheit und der Zuverlässigkeit des Impfstoffs bestünde. Im Zuge eines entsprechenden Faktenchecks ließe sich allerdings feststellen, dass es sich bei dem Beitrag des Nutzers um keine objektiv falsche Behauptung oder gar eine Verschwörungstheorie gehandelt hat.
Facebook verstößt wiederholt gegen seine vertraglichen Pflichten
Das Landgericht Krefeld unterstrich in der Begründung seines Urteils, dass der Meta-Konzern mit der Löschung des Beitrags des Nutzers gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen habe. Aus diesem Grund habe der Nutzer ein Recht auf die Bereinigung seiner bei Facebook hinterlegten Daten.
Vor allem in Anbetracht, dass keine vorherige Anhörung des Nutzers zu dem Beitrag vor der Löschung erfolgt sei, handle es sich bei der Löschung des Beitrages und der Sperrung des Profils um ein rechtswidriges Vorgehen des Facebook-/Meta-Konzern. Im Übrigen zeige sich die von Facebook erstellte Covid-19 Richtlinie als überaus allgemein formuliert, sodass eine Anwendung auf spezifische Beiträge kaum möglich sei.
Hinzuweisen sei in diesem Zusammenhang außerdem darauf, dass durch den Bundesgerichtshof die AGB von Facebook ohnehin bereits als unwirksam erklärt wurden. Sprachliche Äußerungen seien stets mehrdeutig, weshalb auf eine entsprechende Anhörungen im individuellen Fall nie verzichtet werden könne.
Recht auf Meinungsfreiheit und Gleichbehandlung erneut gestärkt – REPGOW kämpft erfolgreich gegen Zensur auf Facebook
weitere Erfolg im Kampf für Meinungsfreiheit und Gleichbehandlung in den sozialen Netzwerken vor dem Landgericht Krefeld zeigt, dass Nutzer ein derartiges Verhalten des Meta-Konzern keinesfalls hinnehmen dürfen.
REPGOW ist immer wieder in der Lage, die Gerichte davon zu überzeugen, dass die Sperrung von Nutzerkonten und das Löschung von Beiträgen auf Facebook als rechtswidrig zu bewerten ist.
Es ist nicht akzeptabel, dass der Betreiber nach eigenem Ermessen entscheidet, welche Beiträge auf dem Netzwerk durch die Nutzer veröffentlicht werden – denn dies entspricht einer unzulässigen Zensur. Zu bewerten ist diese als nicht hinnehmbare Meinungslenkung.
Löschung von Beiträgen nicht nur in Bezug auf Covid-19
Sein inakzeptables Verhalten legt der Meta-/Facebook-Konzern allerdings nicht nur an den Tag, wenn es um Beiträge zu Covid-19 oder damit in Zusammenhang stehenden Impfschäden geht.
In gleicher Weise reagiert Facebook unter anderem auch bei der Meinungsäußerung von Nutzern zu den Themen Ausländerkriminalität, dem Russland-Ukraine-Krieg, LGBT oder der Einwanderung. Eine Zensur in den sozialen Netzwerken ist jedoch niemals hinnehmbar – dafür kämpft REPGOW im Namen seiner Mandanten auch in Zukunft unbeirrt.