Wer bei Max Weiss ein Online-Coaching bucht, wählt eine vermeintliche Überholspur zum geschäftlichen Erfolg. Der soll sich durch die Teilnahme an Weiss‘ Mentoring-Programm einstellen – und zwar in nur wenigen Wochen.
So stellt es sich zumindest für jemanden dar, der auf der Suche nach einem Coaching für das eigene Business auf der Webseite von Max Weiss landet. Dort heißt es, dass innerhalb von sechs bis acht Wochen eine eigene Agentur aufgebaut werden kann, die schon in ein bis drei Wochen drei bis zehn Neukunden generiert. Dabei soll jeder Kunde im Monat einen Umsatz zwischen 2.000 und 10.000 Euro einbringen. Und dafür sind noch nicht einmal Vorkenntnisse nötig. Es klingt nach einem Start von 0 auf 100, dank der Unterstützung von Mark Weiss.
Für so ein Online-Coaching werden die Teilnehmer natürlich zur Kasse gebeten. Ob sich der erwünschte Erfolg einstellt und die erbrachten Leistungen den Erwartungen der Teilnehmer entsprechen, steht jedoch auf einem anderen Blatt.
So wird bei den potentiellen Kunden der Eindruck erweckt, dass ein Vertrag direkt mit Max Weiss geschlossen wird und er als Coach oder Berater auftritt. Tatsächlich ist dem aber nicht so. Vertragspartner ist die CopeCart GmbH*. Das mag für viele Teilnehmer zunächst ein unbedeutendes Detail sein, allerdings ist es ein Detail, das große Auswirkungen haben kann. Denn Verträge mit der CopeCart GmbH haben rechtlich gesehen einen anderen Leistungsschuldner als vom Kunden eigentlich gewollt. Bei jeder vertragsrechtlichen Auseinandersetzung muss der Kunde sich mit CopeCart auseinandersetzen statt mit dem eigentlichen Leistungserbringer.
Zudem ist keineswegs gesagt, dass Max Weiss, von dem sich die Teilhaber haben inspirieren lassen, auch tatsächlich auftritt. Bei der Kanzlei REPGOW haben sich schon mehrere enttäusche Teilnehmer gemeldet, die dachten, einen Vertrag mit Max Weiss abgeschlossen zu haben und ihn dann nicht einmal persönlich zu Gesicht bekommen haben.
Bleibt das gebuchte Coaching hinter den Erwartungen zurück oder erweisen sich die erbrachten Leistungen für die Teilnehmer als gänzlich unbrauchbar, gibt es verschiedene Wege, um ggf. aus dem Vertrag wieder auszusteigen. So kann geprüft werden, ob deutlich mehr versprochen als gehalten wurde und der Vertrag deshalb sittenwidrig ist. Sind die erbrachten Leistungen unzureichend, kann auch die Möglichkeit bestehen, dass der Kunde von seiner Zahlungspflicht ganz oder zumindest teilweise entbunden wird.
Zudem kann geprüft werden, ob ein Widerruf des Vertrags möglich ist.
Die Kanzlei REPGOW berät Sie gerne zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.
Finden Sie jetzt heraus, ob auch Ihr Vertrag unwirksam, anfechtbar oder kündbar ist >>>
*Die Weiss Consulting & Marketing GmbH hat uns am 06.09.2023 durch Anwaltsschreiben mitteilen lassen, dass sie nicht mehr mit CopeCart zusammenarbeiten würde. Das betrifft aber, wenn dies stimmen sollte, nur zukünftige Verträge. Frühere Verträge, die über CopeCart abgeschlossen wurden, bleiben natürlich auch dann weiterhin den Einwendungen ausgesetzt, die wir hier in aller Kürze dargestellt haben.