Der Meta-Konzern beziehungsweise Facebook hat zum wiederholten Male versucht, die Meinungsfreiheit auf der sozialen Plattform einzuschränken. Nicht nur der harmlose Kommentar eines Nutzers zur Fridays For Future-Bewegung wurde durch Meta/Facebook unberechtigter Weise gelöscht – auch sein Account wurde als Reaktion durch den Konzern eingeschränkt.
In einem Berufungsverfahren vor dem OLG Karlsruhe wurde im April jedoch entschieden, dass die Löschung des Nutzerkommentars nicht rechtens war. Selbstverständlich bestand so ebenfalls keine Berechtigung dazu, dass Nutzerkonto in Konsequenz einzuschränken.
Die Entscheidung des OLG Karlsruhe stellt einen weiteren Erfolg bei dem Kampf für die Durchsetzung der Grundrechte zur Gleichbehandlung und zur Meinungsfreiheit dar.
Facebook löscht weiterhin unberechtigter Weise Beiträge und schränkt Nutzerkonten ein
Es handelt sich bei Weitem nicht um den ersten Fall, indem Beiträge und Kommentare von Nutzern in dem sozialen Medium Facebook auf einmal gelöscht wurden.
Facebook verzichtet dabei jedoch darauf, die Nutzer im Vorfeld zu dem jeweiligen Fall zu kontaktieren oder anzuhören. Es werden jedoch nicht nur die Meinungsäußerungen der Nutzer auf der Plattform entfernt. Sie erleben ebenfalls gehäuft, dass ihre Profile als weitere Reaktion gelöscht oder zumindest eingeschränkt werden.
Die Beiträge, die von den Nutzern veröffentlicht werden, enthalten dabei offensichtlich Aussagen, die für Meta nicht mit den eigenen Auffassungen oder den gewünschten politischen Ansichten zu dem jeweiligen Thema einhergehen.
Meta/Facebook begründet seine Reaktionen dabei stets mit einem Verweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auf Facebook werden diese auch „Gemeinschaftsstandards“ genannt. In der Vergangenheit kamen jedoch bereits zahlreiche Gerichte zu dem Urteil, dass diese keinesfalls als Rechtfertigung dienen können, Nutzer zu sperren und unerwünschte Beiträge zu löschen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Facebook sind unwirksam
Die Unwirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook wurde ebenfalls bereits von offizieller Seite bestätigt. Trotzdem verweist der Konzern weiterhin auf diese, wenn es um die Rechtfertigung der Löschung von Nutzerbeiträgen und der Sperrung ihrer Profile geht.
Meinungsäußerungen zur Fridays For Future-Bewegung müssen erlaubt sein
Im April 2022 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe nun im Zuge eines Berufungsverfahrens über einen weiteren Fall geurteilt, in welchem der Kommentar eines Nutzers gelöscht wurde. Dieser bezog sich auf die Fridays For Future-Bewegung. Durch den Nutzer wurde der Kommentar:
„Na Manuel, mal wieder den „Sinn“ nicht verstanden!“
Das OLG Karlsruhe entschied, dass der Kommentar des Nutzers, der zwischenzeitlich bereits durch Facebook wieder freigeschaltet wurde, in Zukunft nicht erneut gelöscht werden dürfe. Damit ginge ebenfalls einher, dass auch das Nutzerprofil nicht mehr gelöscht beziehungsweise eingeschränkt werden dürfe. Aufgrund des veröffentlichen Kommentars wurde das Nutzerkonto durch Facebook nämlich in den Read-Only-Modus versetzt.
Mit diesem geht einher, dass nur noch das Lesen von Beiträgen und Kommentaren möglich ist. Das eigenständige Posten und Teilen von Beiträgen oder das Kommentieren funktionieren in diesem Modus jedoch nicht mehr.
Beiträge zu kontroversen Themen durch Facebook immer wieder gelöscht und gesperrt
Das nicht hinnehmbare Verhalten, Beiträge zu löschen und Nutzerkonten einzuschränken – oder sogar vollständig zu sperren – lässt sich bei dem Meta-/Facebook-Konzern allerdings nicht nur beobachten, wenn es um die Fridays For Future-Bewegung geht.
In gleicher Weise handelt der Konzern nur allzu gerne, wenn die Themen der Ausländerkriminalität, der Covid-19 Pandemie, des Russland-Ukraine-Kriegs, LGBT und der illegalen Einwanderung im Raum stehen. Allerdings müssen auch kontroverse Themen frei in den sozialen Netzwerken diskutiert werden dürfen – dafür setzt sich REPGOW mit größter Leidenschaft im Namen seiner Mandanten ein.
Der Meta-Konzern beziehungsweise Facebook hat zum wiederholten Male versucht, die Meinungsfreiheit auf der sozialen Plattform einzuschränken. Nicht nur der harmlose Kommentar eines Nutzers zur Fridays For Future-Bewegung wurde durch Meta/Facebook unberechtigter Weise gelöscht – auch sein Account wurde als Reaktion durch den Konzern eingeschränkt.
In einem Berufungsverfahren vor dem OLG Karlsruhe wurde im April jedoch entschieden, dass die Löschung des Nutzerkommentars nicht rechtens war. Selbstverständlich bestand so ebenfalls keine Berechtigung dazu, dass Nutzerkonto in Konsequenz einzuschränken.
Die Entscheidung des OLG Karlsruhe stellt einen weiteren Erfolg bei dem Kampf für die Durchsetzung der Grundrechte zur Gleichbehandlung und zur Meinungsfreiheit dar.
Facebook löscht weiterhin unberechtigter Weise Beiträge und schränkt Nutzerkonten ein
Es handelt sich bei Weitem nicht um den ersten Fall, indem Beiträge und Kommentare von Nutzern in dem sozialen Medium Facebook auf einmal gelöscht wurden.
Facebook verzichtet dabei jedoch darauf, die Nutzer im Vorfeld zu dem jeweiligen Fall zu kontaktieren oder anzuhören. Es werden jedoch nicht nur die Meinungsäußerungen der Nutzer auf der Plattform entfernt. Sie erleben ebenfalls gehäuft, dass ihre Profile als weitere Reaktion gelöscht oder zumindest eingeschränkt werden.
Die Beiträge, die von den Nutzern veröffentlicht werden, enthalten dabei offensichtlich Aussagen, die für Meta nicht mit den eigenen Auffassungen oder den gewünschten politischen Ansichten zu dem jeweiligen Thema einhergehen.
Meta/Facebook begründet seine Reaktionen dabei stets mit einem Verweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auf Facebook werden diese auch „Gemeinschaftsstandards“ genannt. In der Vergangenheit kamen jedoch bereits zahlreiche Gerichte zu dem Urteil, dass diese keinesfalls als Rechtfertigung dienen können, Nutzer zu sperren und unerwünschte Beiträge zu löschen.
Meinungsäußerungen zur Fridays For Future-Bewegung müssen erlaubt sein
Im April 2022 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe nun im Zuge eines Berufungsverfahrens über einen weiteren Fall geurteilt, in welchem der Kommentar eines Nutzers gelöscht wurde. Dieser bezog sich auf die Fridays For Future-Bewegung. Durch den Nutzer wurde der Kommentar:
„Na Manuel, mal wieder den „Sinn“ nicht verstanden!“
Das OLG Karlsruhe entschied, dass der Kommentar des Nutzers, der zwischenzeitlich bereits durch Facebook wieder freigeschaltet wurde, in Zukunft nicht erneut gelöscht werden dürfe. Damit ginge ebenfalls einher, dass auch das Nutzerprofil nicht mehr gelöscht beziehungsweise eingeschränkt werden dürfe. Aufgrund des veröffentlichen Kommentars wurde das Nutzerkonto durch Facebook nämlich in den Read-Only-Modus versetzt.
Mit diesem geht einher, dass nur noch das Lesen von Beiträgen und Kommentaren möglich ist. Das eigenständige Posten und Teilen von Beiträgen oder das Kommentieren funktionieren in diesem Modus jedoch nicht mehr.
Facebook kann keine handfeste Begründung für Löschung von Beiträgen vorbringen
Dass den Nutzern auf Facebook generell bestimmte Standards für die Kommunikation vorgeben werden, sei durchaus rechtens. Falls es in diesem Zusammenhang jedoch zu Einschränkungen kommen sollte, müsse dies handfest begründet werden können.
Hinzunehmen sei es jedoch in keinem Fall, dass der Meta-/Facebook-Konzern das Verhalten der Nutzer in die Richtung lenkt, dass sie sich zu bestimmten Themen nur in einer bestimmten, gewünschten Art und Weise äußern dürfen.
Die Bürger in Deutschland müssen von ihrem Grundrecht Gebrauch machen können, ihre politischen Ansichten in der Öffentlichkeit frei zu äußern und ihre persönliche Meinung kundzutun. Dies betrifft selbstverständlich auch die Fridays For Future-Bewegung.
Meta ist nicht zur Zensur auf Facebook berechtigt – REPGOW kämpft für das Grundrecht der freien Meinungsäußerung
Auch das Urteil des Oberlandesgerichtes Karlsruhe unterstützt REPGOW erneut in den Bestrebungen, für das Grundrecht der freien Meinungsäußerung in den sozialen Netzwerken weiterhin zu kämpfen. Der Meta-/Facebook-Konzern verfügt keinesfalls über die Berechtigung, Nutzer auf Facebook zu sperren, sie einzuschränken oder ihre Beiträge zu löschen, nur, weil sie der gewünschten öffentlichen Meinung oder den subjektiven Ansichten des Konzern widersprechen.
In dem wiederholten Handeln von Facebook lässt sich klar erkennen, dass der Meta-Konzern versucht, die Plattform von unerwünschten Meinungen zu befreien. Dies stellt selbstverständliche einen Versuch der Meinungslenkung dar, der keinesfalls hingenommen werden kann. Einer politische Zensur muss strikt entgegengewirkt werden – dafür kämpft REPGOW auch in Zukunft passioniert.
Jedoch zeigt der erneute Erfolg in der Berufung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe, dass REPGOW das Richtige tut. Die Rechte der Nutzer werden durch die fachliche Unterstützung von REPGOW so auch in Zukunft vor den Gerichten gestärkt werden, um so das essentielle Grundrecht auf die freie Meinungsäußerung zu verteidigen.
Beiträge zu kontroversen Themen durch Facebook immer wieder gelöscht und gesperrt
Das nicht hinnehmbare Verhalten, Beiträge zu löschen und Nutzerkonten einzuschränken – oder sogar vollständig zu sperren – lässt sich bei dem Meta-/Facebook-Konzern allerdings nicht nur beobachten, wenn es um die Fridays For Future-Bewegung geht.
In gleicher Weise handelt der Konzern nur allzu gerne, wenn die Themen der Ausländerkriminalität, der Covid-19 Pandemie, des Russland-Ukraine-Kriegs, LGBT und der illegalen Einwanderung im Raum stehen. Allerdings müssen auch kontroverse Themen frei in den sozialen Netzwerken diskutiert werden dürfen – dafür setzt sich REPGOW mit größter Leidenschaft im Namen seiner Mandanten ein.