Mit dem richtigen Coaching geht das eigene Business ab wie eine Rakete. Das könnte man zumindest meinen, wenn man auf die Homepage von Felix Thönnessen gelangt. Dort hebt eine gezeichnete Figur des Business Mentors auf einer Rakete ab und will wohl ausdrücken, dass mit den richtigen Methoden auch das Geschäft seiner Kunden so richtig durchstarten kann.
Egal, ob der Start ins eigene Business gelingen oder ein bestehenden Geschäft optimiert werden soll, hält Felix Thönnessen eine Verkaufsstrategie parat, um dem Umsatz zu steigern. Ermöglicht werden soll dies u.a. durch Workbooks, Videokurse und Verkaufs-Coachings. Dafür sollen die Teilnehmer natürlich eine entsprechende Gebühr bezahlen – als Einmalzahlung oder in Raten.
Enttäuschte Kundenerwartungen
Wer Geld in ein Online-Coaching investiert, um das eigene Geschäft anzukurbeln, erwartet natürlich auch, dass sich der Erfolg einstellt. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass dies bei Online-Coachings nicht immer der Fall ist, auch wenn die Versprechungen noch so verlockend waren. Leider stellt sich immer wieder heraus, dass die Teilnehmer mit den Inhalten des Coachings nicht viel anfangen können, da sie nicht auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dennoch hängen sie in dem Vertrag fest und haben viel Geld gezahlt oder müssen noch Raten zahlen.
Ausstieg aus Vertrag
Es gibt Auswege aus dieser Situation.
Unabhängig davon, ob ein Vertrag über Online-Coaching als Verbraucher oder als Unternehmer geschlossen wurde, gibt es in vielen Fällen die Möglichkeit aus dem Vertrag wieder auszusteigen, ihn zu widerrufen oder zu kündigen. So hat das OLG Celle mit Urteil vom 1. März 2032 deutlich gemacht, dass Verträge über Online-Coaching nichtig sind, wenn der Online-Coach nicht über eine staatliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verfügt. Das ist in der Regel nicht der Fall. Folge ist, dass viele Online-Coaching-Verträge rückabgewickelt werden können oder zumindest ein Teil des Geldes zurückgeholt werden kann.
Auch wenn im Einzelfall eine Rückabwicklung nicht möglich sein sollte, können weitere Möglichkeiten geprüft werden, um aus dem Vertrag auszusteigen. So kann es sein, dass die Verträge sittenwidrig sind. Das kommt besonders dann in Betracht, wenn den Teilnehmern deutlich mehr versprochen wurde als das Online-Coaching halten kann. Bleibt das Coaching hinter den Erwartungen zurück, kann auch die Möglichkeit bestehen, dass der Kunde wegen Schlechtleistung von seinen Zahlungspflichten ganz oder teilweise entbunden wird. Wurde der Vertrag über das Online-Coaching als Verbraucher geschlossen, kann es auch möglich sein, dass der Vertrag noch widerrufen werden kann.
Die Kanzlei REPGOW berät Sie gerne zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.
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