Online-Coaching: Geld zurück durch Vergleich

Online-Coaching gibt es praktisch für alle Lebensbereiche. Leider gibt es neben seriösen Coaches auch schwarze Schafe, die mit vollmundigen Versprechungen und wenig Leistung an das Geld ihrer Kunden wollen. Ist man erst auf ein unseriöses Coaching-Angebot hereingefallen, ist es schwer wieder aus dem Vertrag auszusteigen. Das Geld scheint verloren zu sein oder es müssen noch weitere Raten gezahlt werden, für ein Coaching, das nichts bringt.

So muss es aber nicht kommen, denn es gibt verschiedene Möglichkeiten, aus dem Coaching-Vertrag wieder auszusteigen. Betroffene, die in eine Coaching-Falle getappt sind, haben allerdings häufig eine Hemmschwelle, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden und fürchten zusätzliche Kosten. Dabei stehen die Chancen, den Coaching-Vertrag zu beenden, bereits gezahltes Geld ganz oder zumindest teilweise zurückzubekommen, gut. Die Kanzlei REPGOW ist eng mit der Thematik vertraut, kennt die Sorgen und Nöte der Coaching-Opfer und hat schon für viele Menschen Geld zurückgeholt.

Positives Ergebnis in über 90 Prozent der Fälle

Um sich erfolgreich gegen unseriöses Online-Coaching zu wehren, sei es wichtig, immer den Einzelfall genau zu betrachten und nach einer gründlichen Analyse der Lage, das Vorgehen zu wählen, so Kanzlei-Inhaber und Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl. Mal kann die Klage erfolgversprechend sein, mal kann es sinnvoller sein, den außergerichtlichen Vergleich zu suchen. So kann in vielen Fällen erreicht werden, dass die Teilnehmer von unseriösen Online-Coachings ihr Geld vollständig oder zumindest teilweise zurückerhalten oder keine weiteren Ratenzahlungen mehr leisten müssen. Die Kanzlei REPGOW konnte so in rund 90 Prozent der Fälle ein vorteilhaftes Ergebnis für ihre Mandanten erreichen.

Es gibt verschiedene rechtliche Ansatzpunkte, um Geld zurückzuholen. So kann der geschlossene Vertag über das Online-Coaching sittenwidrig sein, wenn Angebot und Leistung in einem krassen Missverhältnis stehen. Nach einem Urteil des OLG Celle kann der Vertrag auch nichtig sein, wenn der Online-Coach nicht über die erforderliche staatliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verfügt. Erfahrungsgemäß haben nur wenige Coaches eine solche Zulassung. Bei Verbraucherverträgen kann ggf. auch noch der Widerruf möglich sein.

Wichtig für den Mandanten ist, dass der Fall umfassend beleuchtet wird. Schablonenartige Lösungsansätze funktionieren nie – die REPGOW-Methode dagegen funktioniert meistens.

Geld zurück durch Vergleich

Wenden sich Betroffenen direkt an die Anbieter der Online-Coachings, weil sie den Vertrag beenden möchten, wird ihr Anliegen regelmäßig umgehend zurückgewiesen und auf der Erfüllung des Vertrags bestanden. Das sieht allerdings regelmäßig anders aus, wenn sich ein Anwalt einschaltet und die Rechte seiner Mandanten mit Nachdruck einfordert. Dann knicken unseriöse Anbieter schnell ein und wollen gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden. Dementsprechend kompromissbereit zeigen sie sich. Mit dem notwendigen Know-how, Erfahrung und Verhandlungsgeschick lassen sich so auch bei einem außergerichtlichen Vergleich sehr gute Ergebnisse für die enttäuschten Teilnehmer von Online-Coachings erzielen. Das hat die Kanzlei REPGOW schon in zahlreichen Fällen unter Beweis gestellt.

Wir beraten Sie gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.