Online-Coaching – REPGOW holt 30.000 € für Mandaten zurück

Online-Coaches versprechen oft das Blaue vom Himmel und bitten ihre Kunden entsprechend zur Kasse. So sollte auch ein Mandant von Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl fast 120.000 Euro für ein Online-Coaching zahlen, das außer vollmundigen Versprechungen nicht viel zu bieten hatte. „Er bekommt nun einen großen Teil seines Geldes zurück und kann zudem einige Teilleistungen aus dem Vertrag behalten. Das haben wir im Wege eines außergerichtlichen Vergleichs mit dem Anbieter des Online-Coachings erreicht“, sagt Rechtsanwalt Dr. Stahl.

Das ist kein Einzelfall. Schon viele haben sich durch Online-Coaching einen durchschlagenden beruflichen Erfolg erhofft. Diese Hoffnung wird allerdings nur allzu oft enttäuscht. Trotz vollmundiger Versprechungen bleibt das Online-Coaching häufig weit hintern den Erwartungen zurück und ist für den Teilnehmer kaum brauchbar. Was bleibt sind die hohen Kosten für die Teilnehmer. Auf diesen Kosten müssen sie allerdings nicht sitzenbleiben. „Gerichtlich und außergerichtlich gibt es Wege, aus dem Coaching-Vertrag auszusteigen und die Kosten zumindest erheblich zu reduzieren“, sagt Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl.

Coachingvertrag muss Leistungen beinhalten – nicht nur blumige Worte

Das zeigt auch der bereits erwähnte Fall. Hier hatte sich der Mandant von Rechtsanwalt. Dr. Stahl von den vollmundigen Versprechungen des Coaching-Vertrags blenden lassen. Das sog. Mastermind-Programm wurde ihm mit blumigen Worten schmackhaft gemacht und als Krönung sollte er auch noch einen Goldbarren als Bonus erhalten. Das überzeugte den Mandanten und er schloss den Vertrag zu einem Bruttopreis von 119.000 Euro ab. Nachdem er einen erheblichen Teil davon als Anzahlung geleistet hatte, stellte er fest, dass das Coaching-Programm weit hinter seinen Erwartungen zurückblieb und für ihn kaum brauchbar war. „Solche Coaching-Verträge mit vollmundigen Versprechungen sind rechtlich oft nicht wasserdicht. Ein Vertrag muss eine konkrete Leistungsbeschreibung enthalten, damit er wirksam ist. Das war hier nicht der Fall“, so Rechtsanwalt Dr. Stahl.

Anwaltliche Vertretung lohnt sich

Auch der Gegenseite war offenbar klar, dass sie sich rechtlich auf dünnem Eis bewegt. Daher stimmte sie einem Vergleich zu und zahlt einen großen Teil des bereits erhaltenen Geldes zurück und verzichtet darüber hinaus auf alle weiteren Ansprüche. Das Beispiel zeigt, dass es Möglichkeiten gibt, aus einem Coaching-Vertrag wieder auszusteigen.

Die Kanzlei REPGOW berät Sie gerne zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

"*" indicates required fields

Bitte wählen Sie Ihre Anrede
Tragen Sie Ihren Vornamen ein...
Tragen Sie Ihren Nachnamen ein...
Bitte tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein.
Bitte tragen Sie hier Ihre Telefonnummer ein.
Welchen Betrag haben Sie bereits an den Coach bezahlt?
Welchen Betrag will der Coach noch von Ihnen haben?
Tragen Sie hier den Namen des Coaching Anbieters ein....
Bitte tragen Sie hier Ihre Nachricht ein...
Haben Sie den Vertrag als Unternehmer oder als Verbraucher abgeschlossen?*
Angaben zum Vertragsabschluss
Max. Dateigröße: 10 MB.
Hier können Sie Ihren Vertrag, eine Rechnung oder Screenshots hochladen.
Einwilligung*
Einwilligung*