Online-Coaching – Vertrag mit CopeCart GmbH beenden

Coaching boomt in allen Bereichen. Praktisch für jedes Problem und jede Lebenslage wird Coaching angeboten und entsprechende Erfolge versprochen. Dabei treten beim Online-Coaching viele Trainer nicht selbst als Vertragspartner in Erscheinung. Stattdessen wird der Vertrag mit der CopeCart GmbH als sog. Wiederverkäuferin geschlossen.

Das Coaching-Video im Internet war genau das, was der Kunde suchte. So lässt sich Erfolg planen, sind viele Kunden schnell begeistert. Hat sich dieser positive Eindruck nach einem Telefonat mit dem Coach bzw. mit seinen Unternehmen noch erhärtet, soll ein entsprechender Coaching-Vertrag geschlossen werden. Da Coaching Erfolg bringen soll, darf es auch ruhig etwas kosten und viele Kunden sind bereit, Preise im vierstelligen Bereich oder mehr zu zahlen.

Der Vertragsschuss erfolgt allerdings häufig nicht direkt mit dem Coach, sondern mit der CopeCart GmbH. Dabei denken sich viele Kunden zunächst nichts. Allerdings können die Vertragsinhalte der CopeCart GmbH erheblich von dem abweichen, was die Coaches noch in ihren Videos versprochen haben.

Das wird dann zum Problem, wenn die Erfolge ausbleiben und das Coaching weit hinter den Erwartungen zurückbleibt oder sich für die Ziele des Kunden sogar als völlig unbrauchbar erweist. Für viele Kunden gilt es dann, ohne große finanzielle Verluste wieder aus dem Vertrag auszusteigen. Da der Vertrag mit der CopeCart GmbH abgeschlossen wurde, gelten auch die vertraglichen Regelungen und AGB der Gesellschaft. Versuche, den Coaching-Vertrag zu kündigen oder zu widerrufen, verlaufen bei der CopeCart oft im Sand. Dabei verweist die Gesellschaft gerne darauf, dass der Kunde auf sein Widerrufsrecht vertraglich verzichtet habe.

Diese Argumentation läuft allerdings oft ins Leere. Viele mit der CopeCart GmbH geschlossene Verträge sind unwirksam oder können noch widerrufen werden. Auch wenn CopeCart das Coaching nicht selbst durchführt, kann es als Vertragspartner der Kunden die Verantwortung dafür auch nicht zurückweisen. Bei Schlechtleistungen kann z.B. ein Anspruch auf Schadenersatz oder Preisminderung bestehen.

Ebenso ist in vielen Fällen der Widerruf des Vertrags noch möglich , auch wenn der Kunde vermeintlich auf sein Widerrufsrecht verzichtet hat. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der Kunde den Vertrag als Verbraucher geschlossen hat.

Lediglich bei sog. digitalen Inhalten ist regelmäßig davon auszugehen, dass das Widerrufsrecht mit der Durchführung des Vertrags erloschen ist. Grund dafür ist, dass digitale Inhalte praktisch nicht zurückgeschickt werden können. Bei Coaching-Verträgen handelt es sich allerdings häufig nicht um digitale Inhalte, auch wenn in den Verträge etwas anderes behauptet wird. Wird beispielsweise im Rahmen eines mehrmonatigen Coaching-Vertrags ein begleitender Videokurs angeboten, der nach dem Kauf abrufbar ist, so erlischt dadurch nicht das Widerrufsrecht bezogen auf den gesamten Vertrag.

Zudem gehen die Kunden häufig davon aus, dass sie ein betreutes oder ein 1:1-Coaching gebucht haben und nicht nur z.B. eine pauschale Anleitung per Video gekauft haben.

Kunden werden vielfach aufgefordert, durch ein Kreuzchen oder Anklicken eine Zustimmungs- und Kenntnisnahmeerklärung abzugeben. Dies ist aber nicht gleichbedeutend mit einem Widerrufsverzicht. Der Widerrufsverzicht gilt nur, wenn es sich tatsächlich um digitale Produkte handelt. Selbst dann ist aber eine ordnungsgemäße Aufklärung über das Widerrufsrecht erforderlich.

Es bestehen Möglichkeiten, Verträge mit der CopeCart GmbH zu beenden. Wir beraten Sie gerne zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

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