Online-Coaching – Warnzeichen für unseriöse Angebote

Verkaufsgespräche für ein Online-Coaching sind zumeist intensiv und umfassend. Ist der Vertrag erst unterschrieben, lassen  die Bemühungen des Coaches bzw. der Anbieter leider häufig auch schnell wieder nach und das Coaching kann die hochgesteckten Erwartungen nicht erfüllen. Die gute Nachricht für enttäuschte Teilnehmer: Es gibt verschiedene Möglichkeiten aus dem Coaching-Vertrag wieder auszusteigen.

Überredungskünste statt Coaching-Kompetenz

Wie überall gibt es auch unter den Online-Coaches schwarze Schafe. Diese haben jedoch oft eine besondere Begabung: Sie bzw. ihr Team können überzeugende Verkaufsgespräche führen. Mit rhetorischem Geschick wischen sie die Zweifel bei potenziellen Teilnehmern zur Seite und zeigen mit vollmundigen Versprechungen auf, was das Coaching alles leisten kann, wenn der Teilnehmer bereit ist, beherzt mitzumachen und dem Coach zu folgen.

Mit derlei Überzeugungsarbeit werden die Teilnehmer in kostspielige Verträge gelockt. Damit sie keine lange Zeit mehr zum Nachdenken haben, wird zeitlicher Druck aufgebaut und behauptet, dass der Kurs schon so gut wie ausgebucht sei oder das Coaching nur jetzt zu den vermeintlich günstigen Konditionen abgeschlossen werden kann. Ist der Vertrag abgeschlossen, hat der Verkäufer sein Ziel erreicht. Ob der Kunde mit den Inhalten des Coachings zufrieden ist, ist für ihn nicht interessant und der Teilnehmer steckt in einem teuren Coaching-Vertag fest. Die hochgesteckten Versprechungen, die ihm gemacht wurden, kann er kaum beweisen, denn von dem Vertragsschluss gibt es zwar eine Aufnahme aber nicht von dem Verlauf des Verkaufsgesprächs.

Drei Tipps, um nicht in eine Coaching-Falle zu tappen

Damit interessierte Kunden nicht in so eine Coaching-Falle tappen, sollten sie drei Maßnahmen beherzigen.

  1. Ein Vertrag sollte niemals sofort abgeschlossen werden, sondern immer mindestens eine Nacht darüber geschlafen werden. Der zeitliche Druck wird in der Regel nur aufgebaut, um den Kunden zu überrumpeln.
  2. Mündliche Versprechungen über die Inhalte des Coachings sind oft nur Schall und Rauch und zudem nur schwer zu beweisen. Daher sollte immer darauf bestanden werden, dass sämtliche Leistungen und Vertragsinhalte schriftlich festgehalten und zugeschickt werden, damit der Kunde in Ruhe prüfen kann, ob das Angebot das Richtige für ihn ist. Weigert sich der Anbieter den schriftlichen Vertrag zuzuschicken, kann das Angebot getrost vergessen werden. Dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es sich um einen unseriösen Anbieter handelt.
  3. Bei Verkaufsgesprächen sollte ein Zeuge dabei sein, der sich Notizen über die versprochenen Leistungen macht. Das erleichtert die Beweisführung, wenn die Versprechungen nicht eingehalten werden.

Ausstieg aus Coaching-Vertrag

In vielen Fällen ist es schon zu spät und der Coaching-Vertrag wurde bereits abgeschlossen. Wurde den Teilnehmern das Blaue vom Himmel versprochen und nicht gehalten, gibt es Möglichkeiten dagegen vorzugehen. So kann nach einem bemerkenswerten Urteil des OLG Celle vom 1. März 2023 der Vertrag über ein Online-Coaching nichtig sein, wenn der Coach nicht über die erforderliche staatliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verfügt. So eine Zulassung liegt nur in Ausnahmefällen vor. Bei Sittenwidrigkeit oder Wucher ist ein Vertrag ebenfalls nichtig. Wurde der Vertrag als Verbraucher ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen, ist ggf. noch der Widerruf möglich.

Welcher Weg am geeignetsten ist, um aus einem Coaching-Vertrag auszusteigen, muss im Einzelfall geprüft werden.