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Beratung und Vertretung bei Coaching- und Beratungsverträgen

DARUM SOLLTEN SIE EINEN SPEZIALISIERTEN ANWALT BEAUFTRAGEN

Achtung, unwirksame Coaching- oder Berater-Verträge

Unerfüllbare Ziele, vage Leistungsbeschreibungen oder direkte Täuschung über die  versprochenen Leistungen führen oft dazu, dass Coaching- oder Beratungs-Kunden von Beginn an in die Irre geführt werden.

Nicht mit uns. Wir vertreten Ihre Interessen und setzen uns für Ihren Ausstieg aus dem Vertrag ein. Je nach Ihrer individuellen Situation können viele Coaching-Verträge erfolgreich durch Widerruf, Anfechtung oder Rücktritt zum Erlöschen gebracht werden – oft sogar mit Anspruch auf die volle Rückgewähr bereits bezahlter Beiträge.

Hochpreisfalle im Coaching und Beratersegment

In vielen Fällen der Coaching- und Berater-Verträge sind die geschlossenen Verträge sittenwidrig, da Leistung und Gegenleistung in einem wucherähnlichen Verhältnis stehen.

Nichtssagende Allgemeinplätze für riesige Summen zu verkaufen scheint das Geschäftsmodell mancher schwarzer Schafe zu sein. Doch sittenwidrige Verträge sind unwirksam – Sie können Ihr Geld zurückverlangen.

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dr. jur. christian stahl
rechtsanwalt

  • Geboren und aufgewachsen in Freiburg i.Brsg.
  • 1993-1998 Studium der Rechtswissenschaft in Leipzig, Windhuk (Namibia) und Regensburg, Abschluss mit 1. Staatsexamen.
  • 1998-2000 Rechtsreferendariat in Regensburg und Prag, Abschluss mit 2. Staatsexamen
  • 2000-2003 Promotion an der Universität Regensburg zum “Dr. jur.”
  • 2001 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • 2002-2015 Gründungspartner einer mittelständischen Kanzlei in Regensburg, Tätigkeiten u.a. im Markenrecht, Urheberrecht und Medienrecht
  • 2015 Gründung von KEYTERSBERG (unternehmensberatende Anwaltskanzlei)
  • 2018 Gründung von REPGOW (Online-Kanzlei für Verbraucher)