Stärkung der Satire- und Meinungsfreiheit: Unbegründete Vorwürfe hinsichtlich Verstoßes gegen journalistische Grundsätze erfolgreich abgewehrt:
REPGOW war kürzlich erfolgreich in der Lage, unbegründete Vorwürfe der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, kurz mabb, gegen eine Mandantin abzuwehren. Damit wurde die Meinungs- und Satirefreiheit erneut wesentlich gestärkt.
Die mabb warf der Mandantin konkret vor, mit den Inhalten ihres Programms einen Verstoß gegen den MSTv, den Medienstaatsvertrag, begangen zu haben – genauer gesagt gegen die §6 Abs. 1 S. 1, § 19 Abs. 1 S.1, § 22 Abs. 1 S.1.
Das stichlose Schreiben der Medienanstalt bezog sich dabei auf zwei Rundfunksendungen. Dies war jedoch noch nicht die erste Anmahnung der Medienanstalt, welche die Mandantin erhielt – eine ähnliche vorgeschobene Beanstandung erfolgte bereits per E-Mail am 20. Mai 2020. Gefolgt wurde diese von einem weiteren Hinweisschreiben, welches jedoch aufgrund der Unhaltbarkeit der Vorwürfe ebenfalls keine Konsequenzen nach sich gezogen hat.
Die Vorwürfe der Medienanstalt Berlin-Brandenburg im Detail
Unberechtigterweise angemahnt wurde durch die mabb, dass im Rahmen der Radiosendungen der Mandantin Beiträge veröffentlicht worden wären, welche darauf schließen lassen würden, dass bei diesen die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt worden wäre. Diese wird durch den Pressekodex jedoch vorgegeben.
In den Beiträgen, welche durch die Medienanstalt moniert wurden, würden unter anderem angeblich die folgenden Aussagen, die sich auf die Corona-Pandemie, die damit verbundene Impfung und dem Sturm auf das Kapitol am 06. Januar 2021 beziehen, getätigt:
„Es ist dreißigmal wahrscheinlicher, an der Impfung gegen Corona zu sterben als ungeimpft an dem Virus selbst“ (…) „Die WHO sagt allerdings, Ungeimpfte haben eine Sterberate bei Corona von nur 0,15 Prozent. Also dreißigmal weniger.“
„Es sind magnetische Nanopartikel in den Impfungen nachgewiesen und diese lassen sich über die Funkstrahlung von 5G manipulieren. Das heißt, jeder Geimpfte sendet wie ein Handy seinen Code an 5G-Masten. Die totale, permanente Kontrolle. Umgekehrt empfangen auch die Geimpften Signale über die 5G-Masten und können manipuliert werden.“
„Alle Untersuchungen von den Geheimdiensten der Polizei, der Staatsanwaltschaft zeigten aber, es waren Linke, Radikale“ (…) „…aber wir wissen, dass sich Antifa und BLM-Randalierer als Trump-Anhänger verkleiden.“
Die Vorgaben des Pressekodex beinhalten, dass Informationen, die durch Wort, Bild oder Grafik wiedergegeben werden, im Vorfeld auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft werden müssen. Des Weiteren müssen Vermutungen, Gerüchte oder unbestätigte Meldungen als solche explizit gekennzeichnet werden.
Laut den unhaltbaren Anschuldigungen der Medienanstalt, sei dies bei den betreffenden Aussagen nicht der Fall gewesen. Die Sendungen der Mandantin hätten sowohl zu der Corona-Pandemie als auch zu den damit verbundenen Schutzimpfungen, der Demonstration vor dem Reichstag am 29. August 2020 sowie der Erstürmung des Kapitols in den USA unbestätigte Aussagen enthalten.
In diesem Zusammenhang hält die mabb außerdem fest, dass es sich generell bei dem Programm der Mandantin um ein geschäftsmäßig angebotenes Telemedium handeln würde, welches eine juristisch-redaktionelle Gestaltung aufwiese. Dies würde bedeuten, dass ebenfalls ein Beitrag dazu, dass Bill Gates Corona-Zwangsimpfungen ausführen wollen würde, nicht den journalistischen Grundsätzen entspräche. Grund dieser Beanstandung sei dabei unter anderem die angebliche Programm-Aussage:
„Weltherrscher Bill Gates setzt euch allen eine Spritze“ (…) „… bis Bill Gates das Geschäft seines Lebens mit seinem Impfimperium macht und 7 Milliarden Menschen zwangsimpft“.
Verweis auf Satire- und Meinungsfreiheit durch REPGOW
Das Schreiben der Medienanstalt zeigt klar und deutlich, dass dabei Aussagen und Berichte angemahnt werden, welche lediglich nicht der politischen Auffassungen beziehungsweise den festgelegten politischen Vorgaben des Hauses entsprechen. Für REPGOW ist klar, dass es sich dabei um eine Art der politischen Zensur handelt. Diese ist selbstverständlich keinesfalls zu akzeptieren.
Die Aussagen, welche in den Programmen der Mandantin getroffen wurden, widersprechen lediglich den allgemein geläufigen Meinungen, welche Politik und Medien zu den jeweiligen Ereignissen – also der Corona-Impfung, ihrer Wirksamkeit, der Absicht bestimmter beteiligter Parteien, der Demonstration vor dem Reichstag und dem Sturm auf das Kapitol – vertreten.
Dadurch wird mehr als deutlich, dass mit dem Mahnschreiben der mbaa nichts anderes als ein kläglicher und unbegründeter Versuch unternommen wurde, eine nicht zu akzeptierende Informationslenkung zu betreiben. Eine derartige politische Form der Einflussnahme würde selbstverständlich auch vor Gericht keinesfalls Bestand haben.
Nicht unerwähnt bleiben darf außerdem, dass die spezifischen Sendestellen, welche durch die Medienanstalt in ihrem Schreiben erwähnt wurden, fehlerhaft sind. Somit war es ihr noch nicht einmal möglich, konkrete Zeitpunkte zu nennen, zu denen die fälschlich bemängelten Inhalte ausgestrahlt wurden. Es konnte somit außerdem nicht nachgeprüft werden, ob die unhaltbaren Vorwürfe überhaupt dem exakten Wortlaut entsprochen haben.
Ein weiterer ausschlaggebender Punkt besteht darin, dass von der Mandantin überhaupt keine Nachrichtenschiene mit ihren Programmen betrieben wird. Es handelt sich bei diesen bekannterweise um einen Satire- und Unterhaltungssender. Dies wird unter anderem daran deutlich, dass kontinuierlich entsprechende Anmerkungen, wie etwa „…unsere Programme, Satire-Infos (…)“, getätigt werden. Diese werden im Zuge des Programms wiederholt ausgespielt.
Die offizielle Beschreibung des Programms, welche im Internet zu finden ist, weist darüber hinaus ebenfalls mehrmals den Begriff „Satire“ auf. Daneben handelt es sich bei den Moderatoren der Programme um Komiker und Satiriker, die in der deutschen Öffentlichkeit eine hohe Bekanntheit als solche genießen. Zu nennen sind etwa Harald Schmid oder Gabi Decker.
Aus diesem Grund entsteht keinesfalls der Eindruck, dass die Programme der Mandantin mit einer ernstzunehmenden Nachrichtensendung gleichzusetzen sind. Vielmehr werden in ihnen aktuelle Ereignisse und Entwicklungen überspitzt, humoristisch und satirisch aufbereitet. Dies ist im Zuge der Kunstfreiheit und der Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik vollkommen legal.
Journalistische Recherche muss nicht zu einer bestimmten politischen Haltung führen
Dennoch – auch an die satirischen und humoristischen Beiträge der Mandantin werden durch diese stets gewisse Maßstäbe angelegt.
So wurden zu den Themen der Impfkampagne und der politischen Covid-19-Maßnahmen weitgehende Recherchen angestellt. Diese wurden sogar kontinuierlich über einen längeren Zeitraum ausgeführt. Als Nachweis ist eine entsprechende und überaus ausführliche Quellenliste vorhanden.
Für die Berichterstattung zu der Erstürmung des Kapitols in Washington gilt, dass die jeweiligen Informationen aus öffentlich-zugänglichen Quellen beschafft wurden. So zeigt sich, dass die Mandantin durchaus anerkennt, dass es zu der journalistischen Sorgfaltspflicht gehört, entsprechende Recherchen anzustellen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Recherche und die sich aus dieser ergebenden Berichterstattungen zwangsläufig eine bestimmte politische Haltung widerspiegeln müssen.
Die klare Ablehnung der Vorwürfe, welche durch REPGOW erfolgt ist, stellt eine klare Positionierung hinsichtlich der Kunstfreiheit im Rahmen der Satire und der allgemeinen Meinungsfreiheit dar. Der Versuch, eine kritische Berichterstattung auf einem Kanal zu unterbinden, da diese Inhalte aufweist, welche nicht dem gewollten politischem Narrativ entsprechen, ist nicht hinnehmbar und wurde erfolgreich abgewehrt.
Es sollte kaum überraschen, dass nach den Ausführungen von REPGOW keine weiteren Maßnahmen seitens der Medienanstalt unternommen wurden und der Fall somit als erfolgreich geschlossen angesehen werden kann.