Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Spendenprogramm:

Bisher haben wir unseren Mandanten auf der Basis von Rechtsschutzversicherungen anbieten können. Doch nun nähert sich der Zeitpunkt, an dem wir beim Kampf um die Meinungsfreiheit in sozialen Medien Ihre Hilfe benötigen.

2020 werden die ersten Fälle von Zensur bei Facebook vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden. Wie viele Fälle bis hierhin vorstoßen, und bis wann die ersten Entscheidungen ergehen, ist derzeit noch nicht sicher vorherzusagen. Klar ist aber auch, dass sehr viele Fälle letzten Endes gar nicht vom Bundesgerichtshof entschieden werden. Grund ist, dass manchen Urteilen, die wir für völlig verfehlt halten, eine falsche Bewertung der Aussagen der Mandanten zugrundeliegt. Leider treffen wir immer wieder auf Richter, die ihre eigene, meist linksliberale Einstellung zum Maß aller Dinge machen und Meinungsäußerungen, die nicht diesem Weltbild entsprechen, als „außerhalb des Meinungskorridores“ verorten. Gegen diese Art von Fehlurteilen können sich die Mandanten letztlich nur vor dem Bundesverfassungsgericht wehren.

Das Problem dabei ist, dass Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einerseits sehr aufwändig sind, andererseits aber von der Rechtsschutzversicherung nicht bezahlt werden.

Deshalb bitten wir Sie um Ihre Hilfe.

Jede Spende ist willkommen, mit jedem Euro helfen Sie uns im Kampf gegen die zunehmende Einschränkung der Meinungsfreiheit in Deutschland und gegen die Überschreitung richterlicher Kompetenzen.

Die Spendengelder werden ausschließlich für die Begleichung von Anwalts-, und Gerichtskosten in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht verwendet. Soweit der jeweilige Mandant ausnahmsweise über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, die diese Kosten zumindest teilweise deckt, werden diese Zahlungen vorrangig eingesetzt.

Sofern die Spendengelder ausreichen, werden wir mit den Geldern zudem auch Prozesse von Facebook-Nutzern finanzieren, die nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, aber Opfer einer unberechtigten Zensur wurden.

Nein, das ist leider nicht möglich. Zum einen würde der Verwaltungsaufwand einen erheblichen Teil der Spendengelder auffressen, zum anderen ist unser Ziel nur erreichbar, wenn wir uns auf die wichtigsten Fälle konzentrieren.

Aus allen Fällen, die für eine Verfassungsbeschwerde reif sind, werden wir je nach Stand des Spendenkontos die geeigneten Fälle heraussuchen. Kriterium ist dabei, wie aussichtsreich die Sache ist, also insbesondere, wie grob der Verstoß des Gerichts jeweils ist. Dabei sind wir angesichts der kurzen Fristen für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde allerdings nicht frei darin, welche Fälle wir nehmen. Sofern die Spendengelder allerdings ausreichend sind, werden wir möglichst jeden Fall vor das Bundesverfassungsgericht bringen. Auch alle anderen Fälle, die mit den Spendengeldern finanziert werden können, werden wir nach rechtlichen und prozesstaktischen Erwägungen aussuchen.

Die Spendengelder werden zur Begleichung der Anwaltskosten und aller anfallenden Gerichtskostenverwendet. REPGOW wird dabei zu den üblichen Stundensätzen tätig werden. Zudem werden auch etwaige, Dritten zu erstattende Kosten von den Spendengeldern abgedeckt.

Wir werden Spendengelder nur für die Mandanten einsetzen, die bereit sind, über den Fall auch zu berichten.

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